In einer U-Bahn-Station kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Der beschimpfte Mann war mit zwei jungen Männern gemeinsam nach einer Lokaltour unterwegs und wollte die Beschimpfungen nicht auf sich sitzen lassen. Er schlug den Schimpfenden mit Fäusten nieder. seine zwei, beinahe noch jugendlichen Bekannten, beteiligten sich im Anschluss daran an der Auseinandersetzung indem sie dem bereits am Boden liegenden Aggressor Fußtritte verpassten.
Dafür war das Trio mittels Lichtbildveröffentlichung gesucht worden. Sehen Sie dazu hier:
Die Gesuchten hatten sich jedoch bald nach der Lichtbildveröffentlichung gestellt.
Nun war Ihnen der Prozess (Hauptverhandlung) gemacht worden:
Die Angeklagten zeigten sich durchwegs geständig. Das Opfer wollte nach wie vor nichts von einer verbalen Auseinandersetzung wissen, wobei jedoch das Video und die Lichtbilder sowie die Aussagen sämtlicher Angeklagter ein anderes Bild ergaben. dennoch wäre die körperliche Gewalt nicht gerechtfertigt gewesen.
Die Angeklagten erhielten zehn und je sechs Monate bedingt statt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.