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Messerattacke: Diversion

Beihilfe zu Messerattacke mit Verletztem endet mit Diversion

von Mag. Andreas Strobl
am 5. Februar 2022
in Rechts-News, Strafrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Messerattacke Diversion

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Messerattacke: Diversion

Beihilfe zu Messerattacke mit Verletztem endet mit Diversion

Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten vor, dass sie ihrer Freundin ein Küchenmesser übergab. Danach brachte sie die Freundin zum Tatort. Die Freundin stach dort die Reifen eines Autos auf, zerkratzte dessen Lack und versuchte dem Besitzer in den Bauch zu stechen. Das Ergebnis der Messerattacke: Diversion.

https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=2506964959393219&id=495836803839388&__xts__[0]=68.ARBM4nV5OBN-5EFbd33ouZgq8JOPPqtdPY6KNTJYU_fb30-k5JLn3gyhvvgiU9Ridlz5XXqW3CPBZRjuDTp1SoUl1KFcfWsWaBXF9NSmxtqIyuTf-esvgj7040P9Fj97rgkijNxCfdf9XXvHouTuxhccINQhTwuGJUwNC-8R-YHTRYV4tf-ymj9mYWEfFMcpQu1e4CO1VImcUcJxCO58dtodKuPl6jFDGgn30QxW249YGgRqhAULNiH8-7b8VEIi_hJiC8x075NXlh8CrqywUZRE2ZJGfLSP9WMlNckC7K1BQhP2fBGvYS61FbtG6-1mutE7wP1iiYmA9JNvQU9X0-LMww&__tn__=C-R

Vorgeschichte

Diesem Sachverhalt ging eine tätliche Auseinandersetzung zwischen der Freundin und dem Mann, dem in den Bauch gestochen wurde, voran. Das Motiv der Freundin war Rache.

Gericht

Das Gericht führte in der hauptverhandlung ein umfassendes Beweisverfahren durch indem der Richter einige Zeugen vernahm. Dabei traten unterschiedliche Darstellungen der Vorgeschichte hervor. Letztlich reagierte die Freundin der Angeklagten maßlos übertrieben. Für die Angeklagte war die Beteiligung nicht mehr wirklich zu fassen und zu erklären.

Verteidigung

Stets ist in jeder Strafsache dringend anzuraten, sich durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen vertreten zu lassen. Sehen Sie Näheres dazu hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2021/06/25/ein-anwalt-fuer-den-notfall-unsinn-oder-sinnvoll/

Dass die Entscheidung der Angeklagten, sich in der Hauptverhandlung von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen, richtig war, zeigte sich bereits zu Beginn des Prozesses. Der Rechtsanwalt plädierte darauf, der Angeklagten eine Diversion zu gewähren. Zur Diversion sehen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2018/08/20/diebstahl-diversion/

Diversion

Der Verteidiger überzeugte das Gericht, dass sich der Vorsatz der Angeklagten auf eine bloße Sachbeschädigung richtete. Mit anderen Worten: Die Angeklagte ging davon aus, als sie ihrer Freundin das Küchenmesser übergab, dass diese bloß die Reifen des Kraftfahrzeuges aufstechen werde.

Das Gericht ging auch davon aus, dass sich der Vorsatz bloß auf eine „normale“, „leichte“ Sachbeschädigung richtete und nicht auf eine schwere. Daher gewährte das Landesgericht der Angeklagten die Diversion, mit der sie verpflichtet wurde, eine Geldbuße zu bezahlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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