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Coronakrise Kurzarbeit Betrug

Kurzarbeit in der Coronakrise kann zu zu Betrug führen. Was sind die Konsequenzen und für wen?

von Mag. Andreas Strobl
am 10. April 2020
in Rechts-News, Strafrecht
Anwalt Strafverteidiger Rechtsanwalt Verteidiger in Strafsachen

Anwalt Strafverteidiger Rechtsanwalt Verteidiger in Strafsachen

In letzter Zeit häufen sich vermehrt Berichte, die durch die Coronakrise oftmals beanspruchte Kurzarbeit könnte durch Betrug missbraucht werden. Am Ehesten könnte dies erfolgen, indem zur Kurzarbeit angemeldete Dienstnehmer doch in Vollzeit beschäftigt werden. Lassen Sie sich rechtzeitig von einem Anwalt bzw Strafverteidiger beraten!

Der Arbeitgeber hat je nach Höhe des Brutto-Entgelts vor Kurzarbeit seinen Arbeitnehmern ein reduziertes Entgelt zu bezahlen. Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber gemäß festgelegten Pauschalsätzen die Kosten für die Ausfallstunden. Dadurch könnte der Arbeitgeber daher Leistungen vom AMS lukrieren, auf die er gar keinen Anspruch hat. Das würde den Tatbestand des Betruges erfüllen.

Entscheidend beim Betrugstatbestand ist jedoch immer der Zeitpunkt, zu dem der Vorsatz gefasst wird, der später auch tatsächlich zu einem Vermögensnachteil führt bzw führen hätte sollen – Letzteres als sogenannter Versuch, der ebenfalls strafbar ist.

Kritisch wird es, wenn der Arbeitgeber falsche Aufzeichnungen beim Arbeitsmarktservice (AMS) einreicht. Dann ist jedenfalls das Versuchsstadium erreicht und grundsätzlich von einer Strafbarkeit auszugehen.

Auch Dienstnehmer können strafbar werden: Führen diese, sei es auch auf Anweisung des Dienstnehmers, falsche Zeitaufzeichnungen durch, machen sie sich uU als Beitragstäter zum Betrug strafbar. Die Ausrede, der Dienstnehmer hätte sie dazu angewiesen, ist rechtlich weitgehend irrelevant.

Im schlimmsten Fall drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe, wenn ein Betrug begangen und dabei ein Schaden von mehr als 300.000 Euro herbeigeführt wird.

Entgegen so mancher Medienberichte drohen beim schweren Betrug, der gewerbsmäßig begangen wird, jedoch „bloß“ sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Ein solcher liegt dann vor, wenn ein Betrug begangen wird, unter Verwendung falscher Urkunden oder ein Schaden von mehr als 5.000 Euro, aber nicht mehr als 300.000 Euro, herbeigeführt wird und die Absicht bestand, sich durch die wiederkehrende Begehung längere Zeit hindurch ein nicht bloß geringfügiges Einkommen zu verschaffen.

Wie immer in Strafsachen ist eines entscheidend: Sobald Sie davon Kenntnis erlangen, dass gegen Sie ein Strafverfahren, rechtlich korrekt: ein Ermittlungsverfahren, geführt wird, kontaktieren Sie einen Anwalt der auf Strafrecht spezialisiert ist bzw einen Verteidiger in Strafsachen – und unternehmen Sie ohne diesem Spezialisten nichts sondern lassen Sie sich von diesem durchgehend beraten.

Näheres dazu bereits hier: https://www.rechtsanwalt-strobl.at/fachgebiete/strafrecht/wann-ist-es-sinnvoll-einen-rechtsanwalt-fuer-strafrecht-oder-verteidiger-in-strafsachen-beizuziehen/

Sowie auch hier: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=2746237575465955&id=495836803839388&comment_id=2746246138798432&notif_id=1584356285445979&notif_t=feed_comment_reply&ref=notif

und: https://www.rechtsanwalt-strobl.at/2020/03/16/koerperverletzung-drohung-anwalt-verteidiger-wien/

aktuell: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=2799474280142284&id=495836803839388&notif_id=1586531644500225&notif_t=page_post_reaction

 

Coronakrise Kurzarbeit Betrug Anwalt

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Tags: AnwaltBetrugCoronaKurzarbeitRechtsanwaltStrafverteidiger
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