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Mordversuch: Würgen bis zum Totstellen

Aus Mordversuch wurde schwere Körperverletzung

von Mag. Andreas Strobl
am 14. Mai 2021
in Allgemein, Strafrecht
© Tageszeitung HEUTE Körperverletzung advokat Rechtsanwalt Andreas Strobl avvocato Mordversuch

© Tageszeitung HEUTE Körperverletzung advokat Rechtsanwalt Andreas Strobl avvocato Mordversuch

Mordversuch: Würgen bis zum Totstellen

Ein Mann würgte eine Frau so heftig, bis sich diese tot gestellt hatte. Sie sah darin die einzige Chance zu Überleben. Sehen Sie dazu auch hier: https://www.krone.at/1715585

Der Beschuldigte wurde in Untersuchungshaft genommen. Die Ermittlungen ergaben, dass es keine Zeugen gab. Die Staatsanwaltschaft holte ein Gutachten eines Sachverständigen ein. Dieser sollte beurteilen, wie lebensbedrohlich die Attacke war. Zur Untersuchungshaft: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/03/19/enthaftung-untersuchungshaft-durch-anwalt-advokat-bec-avukat-pljacka-%d0%bf%d1%99%d0%b0%d1%87%d0%ba%d0%b5/

Anklage

Die Staatsanwaltschaft hatte auch das Opfer nochmals vernehmen lassen. Das Sachverständigengutachten ergabe keine konkrete Lebensgefahr, weshalb die Anklage bloß auf schwere Körperverletzung lautete. Jedoch auf eine solche Weise, die mit Lebensgefahr verbunden sei, sodass daraus immerhin eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre zu erwarten war.

Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung sagte das Opfer als einzige zeugin aus. Da sie die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten war, hätte sie nicht aussagen müssen. Sie wollte jedoch. Dabei schwächte sie, wie bereits bei ihrer zweiten Vernehmung vor der Polizei, die Vorwürfe deutlich ab, da sich die beiden wieder versöhnt hatten. Dies half letztlich dem Angeklagten jedoch kaum. Das Gericht stellte folgenden Sachverhalt fest:

Nach einem exzessiven Alkoholkonsum beider Kontrahenten während des ganzen Tages kam es zu einem heftigen Streit, während dem das Opfer mit den Händen heftig „herumfuchtelte“. Der Angeklagte versuchte, die Hände zu ergreifen um dies zu unterbinden, wodurch beide zu Sturz kamen. Am Boden fixierte der Angeklagte das Opfer, indem er es am Hals ergriff. Dadurch konnte es kaum mehr atmen und gab jeglichen körperlichen Einsatz auf. Der Angeklagte ließ danach vom Opfer ab.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten daher zu 18 Monaten Freiheitsstrafe – zur Gänze bedingt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mordversuch: Würgen bis zum Totstellen

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Mordversuch: Würgen bis zum Totstellen

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Tags: FreiheitsstrafeMordversuchSachverständigengutachtenSchwere KörperverletzungStPOStrafverteidiger
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