• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Allgemein

Detektivkosten bei Ehebruch

Sind vom Ehebrecher die Detektivkosten zu ersetzen?

von Mag. Andreas Strobl
am 9. Januar 2022
in Allgemein, Rechts-News, Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Detektivkosten Ehebruch Scheidung

© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Detektivkosten Ehebruch Scheidung

Detektivkosten bei Ehebruch

Ein Ehegatte beauftragt einen Detektiv um einem möglichen Ehebruch auf die Spur zu kommen. Sind vom Ehebrecher die Detektivkosten zu ersetzen? Oder mit anderen Worten: Steht der Ersatz der Detektivkosten bei Ehebruch zu?

Rechtsprechung

Dazu gibt es an sich bereits alte, gefestigte Judikatur, die diese Frage bejaht: Nach ständiger und einhelliger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs hat der Ehestörer aus dem Titel des Schadenersatzes alle jene nach der Interessenlage gerechtfertigten Überwachungskosten zu ersetzen, die der in seinen Rechten verletzte Ehegatte nach objektiven Maßstäben für notwendig ansehen konnte, um sich über das Verhalten seines Ehepartners Gewissheit zu verschaffen (9 Ob 62/20p). Sehen Sie dazu: https://www.ris.bka.gv.at

Ausnahmen

Selbstverständlich, es liegt gewissermaßen in der „Natur“ der Juristerei, gibt es davon unzählige Ausnahmen. Es kommt auf den jeweiligen Sachverhalt an. Die genauen Umstände  (der Sachverhalt) ist detailliert zu erheben.

     Grundsätzliches

Diese Spezialfrage („Sind vom Ehebrecher die Detektivkosten zu ersetzen?“) gehört zum Schadenersatzrecht. Die Grundvoraussetzungen im Schadenersatzrecht sind:

1. Es muss einen Schaden geben. 2. Der in Anspruch Genommene (der Schädiger) muss diesen verursacht haben. 3. Das Verhalten des Schädigers muss rechtswidrig gewesen sein. 4. Der Schädiger muss mit Verschulden gehandelt haben.

     Beispiel – konkreter Fall

Eine Frau trat mit ihrem Ex-Freund, zu dem sie jahrelang nicht mehr in Kontakt stand, wieder in Kontakt und traf sich mit ihm. Dabei teilte sie ihm mit, dass sie in Scheidung lebe und sich vom Ehemann getrennt habe.

Die Ehefrau teilte ihrem Mann mit, dass für sie die Ehe unheilbar zerrüttet sei und sie die Scheidung wolle. Der Ehemann akzeptierte dies nicht. Zur Scheidung generell: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/09/22/scheidung-aber-richtig/

Der Ehemann (der spätere Kläger) fragte seine Frau öfters, ob sie mit dem Ex-Freund (der spätere Beklagte) eine Beziehung hätte. Die Ehefrau verneinte dies.

Da der Ehemann (Kläger) misstrauisch war beauftragte er ein Detektivbüro um seine Ehefrau zu beschatten.

Tatsächlich konnte das Detektivbüro zirka zehn tage nach dem es mit der Observation beauftragt wurde, eine Ü*bernachtung der Ehefrau bei deren Ex-Freund (dem Beklagten) feststellen.

Nun war auch der Ehemann (Kläger) bereit, sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

     Klage

Der Kläger begehrte vom Beklagten den Ersatz von Detektivkosten, weil dieser mit seiner Ehefrau im Wissen, dass sie verheiratet ist, ein sexuelles Verhältnis, also eine ehewidrige beziehungsweise auch ehebrecherische Beziehung gehabt habe. Aufgrund seines ehestörenden Verhaltens hätte der Beklagte damit rechnen müssen, dass er als Ehegatte Nachforschungen anstellen werde, deren Kosten aus dem Titel des Schadenersatzes bei ihm geltend gemacht werden könnten.

Der Beklagte erwiderte, er konnte von der Zerrüttung der Ehe ausgehen und es habe im Zeitpunkt der Beauftragung des Detektivunternehmens noch kein sexuelles Verhältnis gegeben. Ihn treffe daher kein Verschulden.

     Instanzenzug und Urteil

Das Erstgericht gab der Klage statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten Folge und wies die Klage ab. Der Kläger erhob Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH).

Der OGH entschied wie folgt:

Die Detektivkosten wurden durch den vom Kläger erteilten Auftrag verursacht. Zu ehewidrigem Verhalten des Beklagten kam es nach den Feststellungen des Erstgerichtes, erst danach, und zwar mit dem ersten Sexualkontakt. Davor hatte es sich um eine freundschaftliche, wenn auch enger werdende Beziehung gehandelt.

Daher fehlt es im vorliegenden Fall an einem solchen rechtswidrigen Verhalten des Beklagten vor der Beauftragung, womit der Überwachungsauftrag und dessen Kosten nicht auf einem durch einen Verhaltensverstoß seitens des Beklagten ausgelösten Informationsinteresse des Klägers beruhte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Detektivkosten bei Ehebruch

двокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd büntetőjogi ügyvéd δικηγόρος ποινικού δικαίου abogado para sa batas kriminal advokat for strafferet abogado de derecho penal

1 Ob 133/21x

Tags: Anwalt WienDetektivkostenEhebruchRechtsanwalt WienSchadenersatzScheidung
Vorheriger Beitrag

Illegale Straßenrennen: Versicherung zahlt nicht

Nächster Beitrag

IMPFPFLICHT - COVID-19

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe
  • Diversion bei Wettbetrug im Sport
  • 1,2 kg Heroin – der Prozess
  • Sozialbetrug – 50.000 Euro
  • Bestehendes Aufenthaltsverbot aufgehoben

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe
  • Diversion bei Wettbetrug im Sport
  • 1,2 kg Heroin – der Prozess
  • Sozialbetrug – 50.000 Euro
  • Bestehendes Aufenthaltsverbot aufgehoben

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um Ihr Nutzungserlebnis zu optimieren. Cookies akzeptierenInformationen zum Datenschutz
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN