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Schwerer gewerbsmäßiger Betrug

Schwerer gewerbsmäßiger Betrug bei zwei einschlägigen Vorstrafen

von Mag. Andreas Strobl
am 29. Oktober 2022
in Rechts-News, Strafrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Strafverteidiger Symbolfoto für schwerer gewerbsmäßiger Betrug Cybercrime

© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Strafverteidiger Symbolfoto für schwerer gewerbsmäßiger Betrug Cybercrime

Schwerer gewerbsmäßiger Betrug

Schwerer gewerbsmäßiger Betrug bei zwei einschlägigen Vorstrafen: Welche Strafe erwartet den Täter? Zum Betrug und dessen Spielarten, vom einfachen bis zum schweren, bis hin zum schweren gewerbsmäßigen – lesen Sie Näheres hier:  https://www.ris.bka.gv.at/

Der konkrete Fall

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, er hätte insgesamt sechs Personen betrogen und diesen insgesamt einen Schaden von mehr als 6.000 Euro zugefügt. Er bot im Internet Wertgegenstände zum Verkauf, ließ sich die Kaufpreise überweisen, sandte jedoch nie die Waren.

Dadurch habe er die „Kunden“ vorsätzlich getäuscht. Diese vertrauten darauf, die Wertgeenstände zugesendet zu erhalten, weshalb sie die Geldüberweisungen vornahmen.

Der Angeklagte bereicherte sich dadurch und schädigte gleichzeitig die Kunden.

Schwer und gewerbsmäßig

Der Gesetzgeber spricht von einem schweren Betrug unter anderem dann, wenn die Höhe des Schadens 5.000 Euro übersteigt.

Da der Angeklagte die Taten innerhalb kurzer Zeitabstände wiederholte, bereits zweimal einschlägig vorbestraft war, beträchtliche Bereicherungen durch die Geldüberweisungen erzielte, nahm die Staatsanwaltschaft an, dass der Angeklagte gewerbsmäßig handelte.

Das Gesetz erfordert für die Gewerbsmäßigkeit die Absicht, die strafbare Handlung über einen längeren Zeitraum zu begehen, eine entsprechende durchschnittliche Vermögensverschiebung mit Bereicherung zu erwirken etc. Alles das lag zweifellos vor.

Der Strafrahmen beträgt dafür bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Der Prozess

Der Angeklagte verweigerte bei dessen Beschuldigtenvernehmung vor der Polizei die Aussage. Dies ist grundsätzlich zu empfehlen. Den Grund dafür sehen Sie hier:  https://rechtsanwalt-strobl.at/2022/08/19/die-rechte-des-beschuldigten/

Danach tat der Angeklagte, damals noch Beschuldigte, das einzig Richtige: Er beauftragte einen im Strafrecht versierten Rechtsanwalt beziehungsweise Verteidiger in Strafsachen. Diese Vorgehensweise ist nicht nur zu empfehlen, sie ist schlicht das Um-und-Auf um das Maximum aus einer gegen sich geführten Strafsache herauszuholen.

Der Strafverteidiger befundete den Akt, den gesamten Rechtsfall, und vereinbarte mit dem Angeklagten jene Strategie, die er für die Beste hielt. Dadurch überraschte man das Gericht positiv und durfte Güte für sich in Anspruch nehmen.

Das Urteil

Das Gericht verhängte über den Angeklagten bei einem möglichen Strafrahmen bis zu 36 Monaten eine Strafe von 12 Monaten. Noch dazu sah es dem Angeklagten die Strafe zur Gänze bedingt nach, für eine Probezeit von drei Jahren. Der Angeklagte hat dazu einige Weisungen zu erfüllen. In Anbetracht der zwei einschlägigen, massiven Vorstrafen, für die der Angeklagte bereits teilweise in Haft war, ist dies ein durchaus respektables Urteil.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schwerer gewerbsmäßiger Betrug

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Tags: Cyber-CrimeCybercrimeInternetbetrug
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