Anwaltliche Beratung – Königsdisziplin?
Kann die erste anwaltliche Beratung bei einem niedergelassenen Rechtsanwalt als „Königsdisziplin“ gesehen werden? Unter der ersten anwaltlichen Beratung im Sinne dieses Beitrages ist nicht jene Beratung durch Mitglieder von Berufsverbände zu verstehen, die in regelmäßigen zeitlichen Abständen an verschiedenen Orten stattfinden.
Es geht hier vielmehr um jene Fälle, in denen sich Rechtssuchende an einen niedergelassenen Rechtsanwalt wenden um mit diesem ein bestimmtes Rechtsproblem zu besprechen. Warum aber kann dies als „Königsdisziplin“ verstanden werden?
Generelle Fachkenntnis
Niedergelassene Rechtsanwälte verfügen über generelle Rechtskenntnis. Dies lässt sich anhand der Ausbildung erklären, die Rechtsanwälte durchlaufen müssen um überhaupt diesen Beruf ausüben zu können und die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ führen zu dürfen.
Umfassende Ausbildung
Dazu gehören ein mehrjähriges Studium der Rechtswissenschaften (teilweise auch von Ausbildungssparten an zum Beispiel Wirtschaftsfakultäten); eine mindestens 51 monatige Berufspraxis bei einem Rechtsanwalt als Rechtsanwaltsanwärter oder bei einem Wirtschaftstreuhänder etc; eine neunmonatige Praxis bei diversen Gerichten (üblicherweise an einem Bezirksgericht in Zivilsachen und einem Landesgericht für Strafsachen sowie einem Landesgericht beziehungsweise Gericht für Sonderzuständigkeiten); eine Rechtsanwaltsprüfung, die sämtliche Fachbereiche umfasst, die bereits im Studium zu absolvieren waren und zusätzlich weitere Rechtsgebiete samt dazugehöriger Judikatur (die Prüfung besteht aus drei, jeweils ganztätigen, schriftlichen Prüfungen in den Bereichen Straf-, Zivil und Verwaltungs/Verfassungsrecht und einer mündlichen kommissionellen Prüfung vor je einem Mitglied der Richterschaft und der Oberstaatsanwaltschaft sowie zwei Mitgliedern des Berufsstandes der Rechtsanwälte). Dazu kommen viele weitere Voraussetzungen wie zum Beispiel einwandfreier Leumund etc.
Beratung
Die hier gemeinte Beratung sollte im Wesentlichen nicht ganz kurz dauern und kostenpflichtig sein. Dies ist einfach zu begründen: 1. Siehe dazu oben die Ausführungen zur Ausbildung. 2. Erst bei entsprechender Dauer der Beratung entdeckt der Rechtsanwalt das tatsächliche, oft verborgen vorgetragene, Anliegen des Klienten. Da Klienten meist juristische Laien sind, fällt es ihnen nicht leicht, die wesentlichen Sachverhaltselemente zu erzählen. Und bloß diese sind es, die Rechtsfolgen auslösen.
Der Klient kann dabei durchaus Sachverhalte erzählen, auf die ihm der Rechtsanwalt nicht genügend Beratung zukommen lassen kann. Dies geschieht, wenn es sich um eine Spezialmaterie handelt, in der der Anwalt gar nicht oder nur sehr wenig bewandert ist. Jedoch kann auch dann die Beratung sinnvoll sein. Der Rechtsanwalt verweist dann den Klienten an einen geeigneten Kollegen.
Üblicherweise kann eine Beratung kein Rechtsproblem lösen. Dazu sind weitere Schritte erforderlich. Es wird dann das Mandat übernommen, wenn die Zahlungsmodalitäten geklärt sind. Näheres sehen Sie bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2022/10/20/anwaltskosten-steuerlich-abesetzbar/
Anwaltliche Beratung als Königsdisziplin
Dennoch ist diese erste, umfassende Beratung (es sollte jedenfalls eine halbe Stunde einkalkuliert werden) eine äußerst richtungsweisende: Der Rechtsanwalt prüft Fachgebiete und Zuständigkeiten und steckt die nächsten Schritte ab. Er weist an Spezialisten zu. Er schätzt die Kosten und legt die Zahlungsmodalitäten fest. Der Anwalt bringt bereits Lösungsvorschläge. Bei einfachen Fällen reichen auch die Anweisungen durch den Rechtsanwalt, damit der Klient selbst Schritte setzen kann. Durch Letzteres kann er sich unter Umständen erhebliche Kosten sparen. Diverse Tipps zu verschiedenen Rechtsthemen sehen Sie auch hier: https://www.facebook.com/people/Rechtsanwalt-Mag-Andreas-Strobl/100063615846561/
Und: Eine fachliche Auskunft, eine Spezialistenmeinung, ist für den Klienten immer eine Entscheidungshilfe für weitere Schritte.
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