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HHC – neu verbotenes Suchtgift

Einstellung des Ermittlungsverfahrens zum Besitz von HHC

von Mag. Andreas Strobl
am 3. August 2023
in Allgemein, Rechts-News, Strafrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl HHC Hexahydro-6H-Benzo[c] Chromen-1-ol Suchtmittel

© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl HHC Hexahydro-6H-Benzo[c] Chromen-1-ol Suchtmittel

HHC – neu verbotenes Suchtgift

Eine Staatsanwaltschaft entschied über den Fund von HHC in einem Postverteilzentrum. HHC wurde von der Polizei als verboten eingestuft. Ein Jugendlicher hatte als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren dazu Stellung zu nehmen. Was ist HHC – neu verbotenes Suchtgift?

Der Fall

Ein Diensthund der Polizei erschnüffelte in einem Postverteilzentrum mehrere verdächtige Päckchen. In einem soll sich HHC befunden haben. Die Polizei kontaktierte den Adressaten und forderte diesen auf, zur Vernehmung zu kommen (Ladung und Vernehmung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren). – Diese Vorgehensweise ist üblich: Die Polizei informiert die Staatsanwaltschaft, die eigentlich Herrin des Ermittlungsverfahrens ist, nicht über das eröffnete Verfahren. Die Polizei ermittelt vorerst nach eigenem Dafürhalten.

Rechtsanwalt

Die beste Reaktion jedes Beschuldigten ist grundsätzlich die Konsultierung eines Rechtsanwaltes. Am Besten eines Spezialisten im betroffenen Rechtsgebiet. Hier: im Strafrecht. Manchmal reicht auch eine erste und einzige Konsultation. Diese ist jedoch unbedingt zu empfehlen. Alles andere ist Fahrlässigkeit und rächt sich in fast allen Fällen. Zur Erstberatung sehen Sie bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2023/08/01/anwaltliche-beratung-koenigsdisziplin/

Ein im Fachgebiet spezialisierter Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen (Strafverteidiger) wird effizient die ersten Schritte erledigen. So auch im gegenständlichen Fall. Nach einer eingehenden Analyse und Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem Klienten wurde eine Stellungnahme an die Polizei gesandt. Ergebnis: Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Und das innerhalb weniger Tage.

HHC – Hexahydro-6H-Benzo[c] Chromen-1-ol

Richtig heisst das HHC, das findet sich so auch in den Verordnungen, Hexahydro-6H-Benzo[c] Chromen-1-ol. Dies ist ein Cannabis-Derivat.

Bis Ende März 2023 war diese Substanz legal. Danach nicht mehr. Viele Cannabis-Geschäfte hatten daher restriktive Maßnahmen zu ergreifen und das Produkt zu verbannen, wären sie ansonsten strafbar geworden.

Was jedoch übersehen wurde im konkreten Fall: Der Besitz, daher auch der Erwerb und die Einfuhr, ist nach wie vor legal.

Geht daher, wie im konkreten Fall, eine Postsendung mit HHC ins Netz der Ermittler ist dies für den Besteller straflos. Die Ermittlungen richteten sich daher im konkreten Fall gegen den Falschen: den mutmaßlichen Besteller. Richtigerweise hätte der Verkäufer (Versender) verfolgt beziehungsweise bestraft werden müssen.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Abgesehen davon bestand bereits aus faktischen gründen kein Anlass zur Verfolgung, weil der Beschuldigte mit der Bestellung nichts zu tun hatte.

Sie finden neueste Informationen und Blogs auch hier: https://www.facebook.com/people/Rechtsanwalt-Mag-Andreas-Strobl/100063615846561/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HHC Cannabis Suchtgift

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HHC – neu verbotenes Suchtgift

Tags: AnwaltCannabisErmittlungsverfahrenHHC
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