Staatsbürgerschaft durch Beschwerde
Staatsbürgerschaft durch Beschwerde erhalten: Trotz strengen Gesetzes wurde die österreichische Staatsbürgerschaft erstritten. Es lag bereits ein negativer Bescheid einer Bezirksverwaltungsbehörde vor. Eine Vielzahl an Aufwendungen in jahrelangem Prozess schienen umsonst gewesen zu sein. Dann wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet.
Konkreter Fall
Ein subsidiär Schutzbedürftiger bentragte vor einigen Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft. Wer sich jemals mit dieser Thematik beschäftigte, weiss wie schwierig ein solches Verfahren ist und wieviele Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Aktuell. Denn früher, vor einigen Jahrzehnten, erhielt man die österreichische Staatsbürgerschaft mit wenig Aufwand.
Da die österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise der österreichische Reisepass (noch) eines der weltweit begehrtesten Dokumente ist, war klar, dass der Gesetzgeber massive Verschärfungen vornehmen musste um an dieses Dokument zu gelangen.
Inzwischen haben Staatsbürgerschaftswerber unter anderen einen einwandfreien Leumund, ein entsprechend hohes Einkommen über mehrere Jahre und einen längeren Durchrechnungszeitraum, adäquate Deutschkenntnisse und historische Aspekte über die Republik Österreich zu wissen. Näheres dazu hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/staatsbuergerschaft.html
Der Staatsbürgerschaftswerber kämpfte jahrelang um die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Zuletzt teilte man ihm mit, dass seinem Antrag wohl nicht stattgegeben werde. Dann trat Entscheidendes und Richtiges ein: Der Staatsbürgerschaftswerber wandte sich an einen Rechtsanwalt. Zur Sinnhaftigkeit dieser Entscheidung sehen Sie bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2021/06/25/ein-anwalt-fuer-den-notfall-unsinn-oder-sinnvoll/
Bei der ersten Beratung gab der Rechtsanwalt dem Staatsbürgerschaftswerber bloß Tipps und fertigte für ihn einen Entwurf für eine Eingabe an. Aufgrund der Benachrichtigung der Bezirksverwaltungsbehörde über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens hätte diese, richtig ausgefüllte, Eingabe bereits zum Erfolg führen sollen. Doch die Behörde blieb hartnäckig: Sie wies den Antrag des Staatsbürgerschaftswerbers ab.
Beschwerde
Der Staatsbürgerschaftswerber wandte sich aufgrund dieses negativen Bescheids der Bezirksverwaltungsbehörde abermals an den Rechtsanwalt. Dieser sollte für ihn eine Beschwerde verfassen. Ursprünglich beinahe an der Honorarhöhe gescheitert, kam es nach einer gütlichen Einigung doch zum Verfassen einer Beschwerde.
Diese hatte es in sich. In etlichen Punkten wurde der Bescheid angefochten und zerpflückt, sodass der Eindruck entstand, die Behörde hätte massiv mangelhaft gearbeitet. Das Ziel war, vor dem Verwaltungsgericht in zweiter Instanz erfolgreich zu sein. Zur großen Verwunderung entschied die Behörde jedoch selbst.
Beschwerdevorentscheidung
Mittels Beschwerdevorentscheidung prüfte die Bezirksverwaltungsbehörde den Sachverhalt und die Rechtslage anhand der Beschwerde des Rechtsvertreters nochmals. Dabei kam sie zum Schluss, dass der Rechtsvertreter Recht hatte: Aufgrund der Beschwerde durch den Rechtsanwalt wurde dem Staatsbürgerschaftswerber die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.
Staatsbürgerschaft durch Beschwerde
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