Körperverletzung – Messerstich in Rücken
Körperverletzung – Messerstich in Rücken: Untersuchungshaft über Täter verhängt. Der Fall erregte mediales Aufsehen:
Zu Letzterem Näheres auch hier: https://www.facebook.com/profile.php?id=100063615846561
Anklage
Die Staatsanwaltschaft warf dem 15-jährigen Angeklagten vor, er habe einen Streit provoziert, dem Opfer einen Faustschlag verpasst und ihn einige Zeit danach mit einem Messer in das Gesäß gestochen.
Es sei zwar bloß eine leichte Körperverletzung entstanden, jedoch unter Verwendung eines Messers. Aus diesem Grund hatte sich auch ein Landesgericht mit dem Fall zu befassen.
Untersuchungshaft
Über den Täter wurde unmittelbar nach seiner Festnahme durch die Polizei die Untersuchungshaft verhängt. Flucht- und Tatbegeheungsgefahr wurde angenommen. Der Angeklagte war kein unbeschriebenes Blatt: Er war bereits wenige Monate zuvor mit einer Gewalttat aufgefallen. Mangels bekanntem Opfer konnte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht weiter ermitteln.
Vernehmung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
Der Täter wurde von der Polizei als Beschuldigter vernommen. Dabei bekannte sich der Beschuldigte im Wesentlichen geständig, jedoch mit einer sehr wichtigen Ausnahme: Er behauptete, sich bloß gewehrt zu haben.
Nach einem Anwaltswechsel stellte sich heraus, so sagte dies zumindest der Beschuldigte, dass er die Notwehrvariante bloß deshalb bei der Vernehmung behauptete, da ihn sein Rechtsvertreter mit einer Frage auf diesen Weg führte.
Nach dem Anwaltswechsel war dies nicht mehr haltbar. Zur Sinnhaftigkeit der Verteidigung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beziehungsweise Verteidiger in Strafsachen (Strafverteidiger) sehen Sie bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2015/07/31/sehr-mildes-urteil-bei-einbruchsdiebstahl-sinnhaftigkeit-einer-vertretung-durch-rechtsanwalt-und-verteidiger-in-strafsachen/
Hauptverhandlung
Der nun beauftragte Verteidiger in Strafsachen brachte dem, zu diesem Zeitpunkt (nach Erhebung der Anklage durvh die Staatsanwaltschaft) bereits, „Angeklagten“ den Akteninhalt zur Kenntnis. Die größte „Kunst“ des versierten Strafverteidigers besteht darin, einen Akt zu studieren und daraus und aus der Kenntnis der Entscheidungsfindung des entscheidenden Richters genau vorwegnehmen zu können, wie der Prozess ablaufen und welches Urteil gefällt werden wird. Dies ist bloß mit Lebensnähe, Aktenkenntnis, Richterkenntnis und viel Erfahrung zu bewerkstelligen.
Aus diesen Gründen wurde dem Angeklagten zu einem umfassenden Geständnis geraten. Der Angeklagte hielt sich daran. Deshalb konnte folgendes Urteil ergehen:
Urteil
Der Angeklagte ist schuldig, er hat das Opfer schwer am Körper zu verletzen versucht (§15 StGB), indem er ihm einen Faustschlag in das Gesicht und mit einem Messer einen Stich in das Gesäß versetzte, wodurch das Opfer eine Stichverletzung auf der rechten Gesäßseite erlitt.
Dadurch beging der Angeklagte das Verbrechen der schweren Körperverletzung und wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten (sechs davon bedingt) verurteilt.
Der Angeklagte wurde unmittelbar nach Ende der Hauptverhandlung enthaftet.
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Körperverletzung – Messerstich in Rücken