Einer Angeklagten wurde vorgeworfen, die Einfuhr von sechs Kilogramm Cannabis nach Österreich organisiert zu haben. Dazu sollte jemand mit einer Tasche, die mit Cannabis gefüllt war, zu ihr reisen. Dabei mussten mehrere Staatsgrenzen überschritten werden. Die Angeklagte hatte sich einer dritten Person bedient, die die Lieferantin in einer Stadt außerhalb der Staatsgrenze abholen und danach ins Inland bringen sollte.
Im Inland am Zielort angekommen, wurde die Tasche mit dem Cannabis in eine Wohnung gebracht. Dort erfolgte der Zugriff durch die Polizei.
Zuständig für den Prozess war ein Schöffengericht, da die 15-fache Grenzmenge an Delta-9-THC und THCA überschritten war. Der Strafrahmen dafür beträgt 1 bis 10 Jahre.
Sowohl jene Angeklagte, die die Einfuhr organisiert hatte, als auch jene Angeklagte, die die Tasche über mehrere hundert Kilometer mit sich geführt hatte, zeigten sich in der Hauptverhandlung umfassend geständig.
Da ein Geständnis der wichtigste Milderungsgrund ist, beide noch unbescholten waren, also bisher einen ordentlichen Lebenswandel geführt hatten und noch nie wegen einer Straftat verurteilt wurden, konnte das Schöffengericht trotz Zusammentreffens von Verbrechen und Vergehen ein mildes Urteil fällen:
Die als Organisatorin angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten wovon 12 Monate bedingt nachgesehen wurden, die Angeklagte, die das Cannabis transportiert hatte, erhielt 15 Monate wovon 10 Monate bedingt nachgesehen wurden.