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Startseite Rechts-News

„Sprayer“ – Schwere Sachbeschädigung – Diversion

von Mag. Andreas Strobl
am 6. August 2018
in Rechts-News, Strafrecht

Dem Beschuldigten warf man vor, er habe an mehreren Orten einen bestimmten Schriftzug an Gebäude gesprayt und dadurch eine schwere Sachbeschädigung begangen.

Bei einer solchen Tat wurde der Beschuldigte von Polizisten betreten.

Insgesamt wurden ihm cirka ein Dutzend Taten vorgeworfen. Der Schaden ging in die mehrere Tausend Euro, da die Reinigung der besprayten Flächen teuer ist.

Der Beschuldigte hatte hinsichtlich seiner Verteidigung in der Strafsache die richtige Entscheidung getroffen und sofort als er die Ladung zur Vernehmung erhielt, einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt bzw Verteidiger in Strafsachen kontaktiert. Näheres dazu hier:

https://www.rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/sehr-mildes-urteil-bei-einbruchsdiebstahl-sinnhaftigkeit-einer-vertretung-durch-rechtsanwalt-und-verteidiger-in-strafsachen/

https://www.rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/wann-wird-ein-strafverfahren-eingestellt-wie-ratsam-ist-die-vertretung-durch-einen-strafverteidiger/

Nach der üblichen Routine einer umfassenden Betrachtung des jeweiligen Falles wurde die Vernehmung im Beisein des auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwaltes bzw Verteidiger in Strafsachen durchgeführt.

Letztlich wurde seitens der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren vorläufig für die Dauer einer Probezeit von einem Jahr eingestellt.

Tags: EinstellungErmittlungsverfahrenschwere SachbeschädigungStrafverfahren
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