Dem Beschuldigten warf man vor, er habe über eine verschlüsselte Seite im Internet fünf Gramm Kokain bestellt.
Bei einer routinemäßigen Kontrolle in einem Postverteilzentrum wurde durch Drogenspürhunde eine Paketsendung aus Holland entdeckt. Die Öffnung brachte das Kuvert mit den fünf Gramm zum Vorschein.
Das Kuvert war mit der Adresse des Beschuldigten beschriftet, weshalb dieser in Verdacht geriet, das Suchtgift bestellt zu haben.
Der Beschuldigte wurde zur Vernehmung zu einer Polizeidienststelle geladen. Wie stets zu empfehlen ist, beauftragte er einen Rechtsanwalt der auf Strafrecht spezialisiert bzw ein Verteidiger in Strafsachen ist. Warum diese Entscheidung richtig ist, sehen Sie auch hier:
Der auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen veranlasste sämtliche erforderliche Maßnahmen zu einer optimalen Strafverteidigung und begleitet den Beschuldigten letztlich zur Vernehmung vor der Polizei.
Mit den sonstigen Ermittlungsergebnissen wurde das Protokoll über diese Vernehmung an die Staatsanwaltschaft übermittelt, die nach einer Prüfung das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten einstellte, da dem Beschuldigten die Tat nicht sicher nachgewiesen werden kann.