https://www.noen.at/baden/hirtenberg-schmuggel-aufgeflogen-justizbeamter-verurteilt-hirtenberg-prozess-schmuggel-gericht-justizanstalt-hirtenberg-171653166
In erster Instanz war einer der Angeklagten, es waren insgesamt fünf, wegen der Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Diesem Angeklagten wurde vorgeworfen, einen Justizwachebeamten dazu bewegt zu haben, Drogen, Heroin, Kokain, Marihuana, und Mobiltelefone in die Justizanstalt zu schmuggeln. Der Justizwachebeamte soll dem Drängen nachgegeben haben und die Schmuggeleien durchgeführt haben.
In der Hauptverhandlung vor einem Schöffengericht kam dieses zum Schluss, dass der Angeklagte die Triebfeder war und der Justizwachebeamte einem gewissen Druck nachgegeben haben soll.
Deshalb wurde in erster Instanz der Angeklagte zu einer erheblichen Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
Dagegen richtete sich die Berufung. Jedoch beantragte auch die Staatsanwaltschaft eine noch höhere Bestrafung des Angeklagten.
Das über die Berufungen entscheidende Oberlandesgericht setzte nun diese Strafe deutlich herab: Statt 42 Monaten bloß auf 30.
Das Oberlandesgericht berücksichtigte das Geständnis des Angeklagten nicht nur als „Tatsachengeständnis“ mit einem Beitrag zur Wahrheitsfindung sondern sehr wohl auch als reumütiges Geständnis.
Erschwerungsgründe waren jedoch auch die vielen Vorstrafen des Angeklagten.
Insgesamt konnte die Strafe daher durchaus adäquater ausgemessen werden als vom Erstgericht.