Einige Jugendliche spähten Geschäfte aus und brachen in diese ein. Sie entwendeten in erster Linie Geldkassen, wobei die Beute gering war. Die Jugendlichen wurden bald ausgeforscht und gegen sie ein Ermittlungsverfahren geführt.
Jugendstrafrecht
Den Jugendlichen kam die Anwendung des Jugendstrafrechtes zugute. Dieses sieht einieg Erleichterungen für jugendliche Täter vor – verglichen mit dem Erwachsenenstrafrecht.
Im Jugendstrafrecht gibt es unter anderem keine Strafuntergrenzen sondern beginnt ein Strafrahmen immer bei „null“. Die Strafobergrenzen werden grundsätzlich halbiert.
Dazu kommen diverse besondere Erledigungsformen wie zum Beispiel den Schuldspruch ohne Strafe oder den Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe.
Weiters sind die regeln über die Diversion umfassender anzuwenden.
Diversion
Eine Diversion ist der Rücktritt von der Verfolgung nach Begehung einer Straftat. Ein solcher Rücktritt ist unter anderen Voraussetzungen nur möglich, wenn die Schuld des Täters nicht schwer ist. Eine Bestrafung darf auch nicht geboten erscheinen um den Täter davon abzuhalten, weitere Straftaten zu begehen. Auch darf eine Bestrafung nicht geboten erscheinen um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken (Generalprävention). Letzteres, die sogenannte Generalprävention, gilt jedoch nicht im Jugendstrafrecht, das im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt ist.
Daher ist im Jugendstrafrecht bloß zu berücksichtigen, ob eine Bestrafung des Jugendlichen erforderlich ist um ihn davon abzuhalten, weitere Straftaten zu begehen.
Konkreter Fall
Im konkreten Fall hatten einige Jugendliche, die miteinander befreundet waren, in diverse Geschäfte eingebrochen und vermeintlich Wertvolles an sich genommen. Generell hatten die Jugendlichen phasenweise offensichtlich keine Gelegenheit außer Acht gelassen, sich unrechtmäßig zu bereichern: Auch vergessene Handtaschen wurden mitgenommen und nach Verwertbarem durchsucht; gefundene Autoschlüssel zum unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen verwendet.
Die JUgendlichen begingen in einigen Monaten einige Delikte, die insgesamt einen deutlichen Hang zur Delinquenz zeigten. Jugendlichen ist jedoch immer zugute zu halten, dass deren Charakter noch nicht gefestigt ist und daher Straftaten oftmals ohne nennenswertes Motiv begangen werden, sondern zum Beispiel aus Langeweile. Dahingehend ist die charakterliche Reifung noch nicht abgeschlossen.
Professionelle Hilfe
Die Mutter eines der Beschuldigten hatte sofort richtig reagiert und einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt bzw Verteidiger in Strafsachen (Strafverteidiger) zu Rate gezogen. Ein solcher Anwalt kann den bestmögliche Ausgang eines Verfahrens erreichen, dem ein nicht mehr rückgängig zu machendes kriminelles Verhalten zugrunde liegt. Ein Strafverteidiger macht grundsätzlich in jedem Strafverfahren Sinn. Sehen Sie auch hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2019/05/16/gewerbsmaessiger-einbruchsdiebstahl-urteil-aufgehoben-advokat-avokat-%d0%b0%d0%b4%d0%b2%d0%be%d0%ba%d0%b0%d1%82-odvjetnik/
Ergebnis
Der Verteidiger bot für den Beschuldigten verschiedene Maßnahmen an, die von der Staatsanwaltschaft mit Wohlwollen angenommen wurden. Der Beschuldigte hatte dadurch ausgedrückt, verstanden zu haben, welches Unrecht er begangen hatte. Er hatte dadurch auch zu erkennen gegeben, sich in Zukunft wohl verhalten zu wollen.
Dadurch konnte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall eine diversionelle Erledigung anbieten. Der Beschuldigte verpflichtete sich, gemeinnützige Leistungen zu erbringen. Damit wurde ein kostspieliges Hauptverfahren mit einer Gerichtsverhandlung (Hauptverhandlung) vermieden.
Einbruch Diebstahl Jugendliche
Einbruch Diebstahl Jugendliche