Diebstahl, Sachbeschädigung – Einstellung Anwalt
Anwalt erwirkt Einstellung bei Vorwurf des Diebstahl und der Sachbeschädigung
Zwei Nachbarn beschuldigten eine Nachbarin des Diebstahls und der Sachbeschädigung. Alle drei wohnen in in dem selben Miethaus. Die Beschuldigte fühlte sich bereits seit längerer Zeit durch den Nachbarn belästigt, der über ihr wohnt. Er soll laut sein, viele Gäste zu sich einladen, Drogen konsumieren und in seiner Wohnung sollen sich Fremde tummeln.
Aus diesen Gründen beschwerte sich die Beschuldigte bei der Hausverwaltung. Offenbar hatte diese dem lauten Nachbarn ein Schreiben übermittelt, in dem sie auf die Beschwerden hinwies. Dieser Streit zog sich über mehrere Monate.
Eines Tages kontaktierte die Polizei die Nachbarin und konfrontierte sie mit Vorwürfen. Dadurch wurde sie zur Beschuldigten.
Der konkrete Vorwurf
Die Polizei teilte der Beschuldigten mit, dass sie angezeigt wurde. Die Beschuldigte soll den Schlauch eines Fahrradreifens aufgestochen und Bettwäsche gestohlen haben.
Anzeiger war der Nachbar, der über der Beschuldigten wohnt und dessen Lebensgefährte. Beide behaupteten homosexuell zu sein. Dadurch wird der Freund des Nachbarn zum erlaubten Mitmieter – und nicht zum unerlaubten Untermieter.
Dieser Mitmieter erstattete Anzeige bei der Polizei. Dabei behauptete er, die Beschuldigte hätte ihn beobachtet als er im Innenhof einen Fahrradschlauch wechselte. Am nächsten Morgen sei der Reifen ohne Luft gewesen und hätte er einen Schlitz im Schlauch entdeckt. Da der Schlauch neu gewesen sei, könne er nur mutwillig beschädigt worden sein. Da die Nachbarin seit Monaten der Hausverwaltung Beschwerden übermittle, könne nur sie die Täterin sein.
Ähnlich sei es mit der Bettwäsche: Die Beschuldigte habe ihn beobachtet als er seine Bettwäsche in der Waschküche in der hauseigenen Waschmaschine wusch. Als er die Bettwäsche von der Leine nehmen wollte, an der sie getrocknet wurde, habe diese gefehlt. Daher könne nur die Nachbarin diese gestohlen haben.
Der Lebensgefährte des Anzeigers bestätigte bei dessen Vernehmung vor der Polizei teilweise die Wahrnehmungen seines Freundes.
Daher ermittelte die Polizei gegen die Beschuldigte wwegen des Vorwurfes der Sachbeschädigung und des Diebstahls.
Anwaltliche Hilfe
Die Beschuldigte, die empört war über diese Vorwürfe, kontaktierte umgehend einen Rechtsanwalt. Ein Rechtsanwalt, der auf Strafrecht spezialisiert ist, oder ein Verteidiger in Strafsachen ist bei solchen Beschuldigungen die richtige Wahl. Selbst bei vermeintlich harmlosen Vorwürfen – wie jenen im konkreten Fall.
Wie sinnvoll es ist, sich anwaltlich vertreten zu lassen, sehen Sie unter anderem hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/03/16/koerperverletzung-drohung-anwalt-verteidiger-wien/
Das Verfahren
Das Gesetz sieht für beide Vorwürfe keine hohen Strafdrohungen vor. Es drohten maximal sechs Monate Freiheitsstrafe: https://www.ris.bka.gv.at/
Dennoch wären für die Beschuldigte, im Falle ihrer Verurteilung, weitreichende Konsequenzen aus dem Mietrecht möglich gewesen. Auch aus diesem Grund war es erforderlich, dass der Rechtsanwalt eine möglichst rasche Einstellung des Ermittlungsverfahrens erwirkt.
Der Rechtsanwalt bzw Strafverteidiger analysierte die Aussagen der beiden Zeugen. Dabei waren ihm einige Widersprüche aufgefallen. Auch einige unlogische Gegebenheiten wurden von ihm bemerkt. Nach Rücksprache mit seienr Mandantin, der Beschuldigten, hatte der Strafverteidiger eine Stellungnahme eingebracht.
In dieser wies er auf alle genannten Umstände hin und beantragte, das Ermittlungsverfahren einzustellen.
Nach kurzer Zeit hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt, da es keinen tatsächlichen Grund für weitere Ermittlungen oder gar eine Anklage gab.