• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Kokain- und Cannabishandel – Enthaftung

Beschuldigte aus Untersuchungshaft entlassen

von Mag. Andreas Strobl
am 28. Oktober 2020
in Rechts-News, Strafrecht
Kokain- und Cannabishandel - Enthaftung Symbolfoto für SMG - Kokain Адвокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocato

Kokain- und Cannabishandel - Enthaftung Symbolfoto für SMG - Kokain Адвокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocato

Kokain- und Cannabishandel – Enthaftung

Anwalt erwirkt, dass Beschuldigte aus Untersuchungshaft entlassen wird. Sie hatte mit Kokain und Cannabis gehandelt.

Die Beschuldigte soll zirka 120 Gramm Kokain und Cannabis an andere Personen entgeltlich überlassen haben. Sie soll zu ihrem eigenen Konsum zirka 600 Gramm Kokain und 30 Gramm Cannabiskraut erworben haben.

Festnahme und Untersuchungshaft

Die Beschuldigte geriet ins Visier von Ermittlungen, da sie in Telefonüberwachungen vorgekommen war. Die Polizei hatte eine größere Gruppe von Drogendealern bereits länger beobachtet. Dabei war die Beschuldigte aufgefallen, die bereits einen regen Handel aufgebaut hatte.

Daher wurde die Beschuldigte festgenommen und danach über sie die Untersuchungshaft verhängt.

Das Gericht verhängt die Untersuchungshaft wenn zumindest ein Haftgrund vorliegt. Haftgründe sind zum Beispiel Fluchtgefahr, Tatbegehungsgefahr oder Verdunkelungsgefahr.

Anwalt

Nachdem das Gericht die Untersuchungshaft verhängt hatte, hatte die Beschuldigte einen Rechtsanwalt beauftragt, der auf Strafrecht spezialisiert ist. Dieser setzte sofort die notwendigen Schritte, die der Beschuldigten die rasche Entlassung aus der Untersuchungshaft ermöglichen sollte. Sehen Sie auch hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2017/09/08/sofortige-enthaftung-schlepperei/

Ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt bzw Verteidiger in Strafsachen sollte in jedem Strafrechtsfall möglichst rasch kontaktiert werden. Damit werden die Rechte der Beschuldigten am Besten gewahrt. Wesentlich zu erwähnen ist, dass ein zu später Einsatz eines Rechtsanwaltes oft unwiderbringliche Nachteile für den Beschuldigten zur Folge hat.

Haftverhandlung

Nach einem Antrag des Verteidigers fand eine sogenannte Haftverhandlung statt. Dies ist eine nicht-öffentliche Verhandlung in der bloß die Frage geklärt wird, ob noch Haftgründe vorliegen. Das Gericht hat, wenn Haftgründe nicht oder nicht mehr vorliegen, einen Beschuldigten aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Im konkreten Fall konnte der Verteidiger bescheinigen, dass von der Beschuldigten keine akute Gefahr mehr ausgeht und daher die Untersuchungshaft nicht mehr aufrecht erhalten werden muss.

Das Gericht beschloss daher, die Beschuldigte auf freien Fuß zu setzen.

https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=3337321976357509&id=495836803839388&notif_id=1603894281297112&notif_t=page_post_reaction&ref=notif

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kokain- und Cannabishandel – Enthaftung

Адвокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος

ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocato

محامي وکیل وکالت

Kokain- und Cannabishandel – Enthaftung

Tags: AnwaltFestnahmeHaftgründeHaftverhandlungStPOUntersuchungshaft
Vorheriger Beitrag

Diebstahl, Sachbeschädigung - Einstellung Anwalt

Nächster Beitrag

2. Lockdown: Erreichbarkeit, Öffnungszeiten

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}