Jugendstrafrecht: neue Regeln
Der Gesetzgeber schützt Jugendliche (das EU-Recht spricht von Kindern) in Strafverfahren besonders. Für Personen unter achtzehn Jahre traten ab 16.09.2021 EU-weit besondere Verfahrensgarantien in Kraft. Anwälte sollen Jugendliche unterstützen, was insbesondere Vernehmungen und die Zeiten betrifft, in denen Jugendliche in Haft sind. Jugendliche sind getrennt von Erwachsenen zu inhaftieren. Auch die Privatsphäre der Jugendlichen ist zu wahren und Vernehmungen sind auf Video oder in anderer geeigneter Form aufzuzeichnen. Ferner gilt neben diesen neuen Rechten für Jugendliche seit dem 05.05.2021 auch die Richtlinie über Prozesskostenhilfe.
Im österreichischen Strafrecht sind einige der EU-weit neuen Regeln im Jugendgerichtsgesetz (JGG) bereits umgesetzt.
Sehr zu begrüßen ist die Aufzeichnung der Vernehmung mit Video – generell ist dies in allen Fällen (also auch bei Erwachsenen) höchst dringend anzuraten. – Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass in TV-Krimis diese Vorgangsweise bereits seit Jahren gespielt wird. In der Realität, wo es wirklich wichtig wäre, wird dies bisweilen nicht umgesetzt.
Zu einigen Jugendgerichtsfällen:
1.
https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/10/05/einbruch-diebstahl-jugendliche/
2.
Einige Jugendliche spähten Geschäfte aus und brachen in diese ein. Sie entwendeten in erster Linie Geldkassen, wobei die Beute gering war. Die Jugendlichen wurden bald ausgeforscht und gegen sie ein Ermittlungsverfahren geführt.
Jugendstrafrecht
Den Jugendlichen kam die Anwendung des Jugendstrafrechtes zugute. Dieses sieht einieg Erleichterungen für jugendliche Täter vor – verglichen mit dem Erwachsenenstrafrecht.
Im Jugendstrafrecht gibt es unter anderem keine Strafuntergrenzen sondern beginnt ein Strafrahmen immer bei „null“. Die Strafobergrenzen werden grundsätzlich halbiert.
Dazu kommen diverse besondere Erledigungsformen wie zum Beispiel den Schuldspruch ohne Strafe oder den Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe.
Weiters sind die regeln über die Diversion umfassender anzuwenden.
Diversion
Eine Diversion ist der Rücktritt von der Verfolgung nach Begehung einer Straftat. Ein solcher Rücktritt ist unter anderen Voraussetzungen nur möglich, wenn die Schuld des Täters nicht schwer ist. Eine Bestrafung darf auch nicht geboten erscheinen um den Täter davon abzuhalten, weitere Straftaten zu begehen. Auch darf eine Bestrafung nicht geboten erscheinen um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken (Generalprävention). Letzteres, die sogenannte Generalprävention, gilt jedoch nicht im Jugendstrafrecht, das im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt ist.
Daher ist im Jugendstrafrecht bloß zu berücksichtigen, ob eine Bestrafung des Jugendlichen erforderlich ist um ihn davon abzuhalten, weitere Straftaten zu begehen.
Näheres dazu sehen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/10/05/einbruch-diebstahl-jugendliche/
Jugendstrafrecht: neue Regeln
juvenile criminal law diritto penale minorile малолетничко кривично право maloletničko krivično pravoقانون جنائي للأحداث
und oder beziehungsweise
наказателно право за непълнолетни nakazatelno pravo za nepŭlnoletni qanûna ceza ciwanan droit pénal des mineurs trestní právo mladistvých çocuk ceza hukuku
oder
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https://ec.europa.eu/germany/news/20190611-verfahrensgarantien-kinder_de
auch unter anderem and or
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