Korruption, Betrug und Untreue
BauSTRAFRecht: Eine auftraggebende Gebietskörperschaft warf einem Bauunternehmer Korruption, Betrug und Untreue vor. Diese Delikte beinhalten schwerwiegende Vorwürfe. Letztlich hätten diese nicht nur strafrechtliche sondern auch gewerberechtliche Konsequenzen: Ein Entzug der Gewerbeberechtigung droht. Abgesehen davon wäre der Bauunternehmer wohl allemal kein Geschäftspartner mehr für die Gebietskörperschaft. Diese Gebietskörperschaft ist riesig und vergibt jährlich Aufträge im dreistelligen Millionenbereich. Näheres zu den Tatbeständensehen Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Bund/
Der konkrete Fall
Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bauunternehmers wandte sich an die Gebietskörperschaft und erhob schwerwiegende Vorwürfe gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber:
Der Bauunternehmer würde Zuwendungen an Mitarbeiter der Gebietskörperschaft leisten um Aufträge zu erhalten. Dies würde durch falsche Abrechnungen verrechnet werden. Der Bauunternehmer würde auch fälschlich Mehrleistungen verrechnen, indem er zum Beispiel mehr Mitarbeiter verrechnet als tatsächlich an einer Baustelle tätig waren.
Die Gebietskörperschaft erstattete daher Anzeige an die Staatsanwaltschaft.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft beauftragte die Wirtschaftspolizei mit den Erhebungen. Als Beschuldigte wurden die Geschäftsführer des Bauunternehmers und der Werkmeister der Gebietskörperschaft geführt.
Die Wirtschaftspolizei befragte einige Zeugen, insbesondere den Anzeiger, und ließ sich von allen möglichst belastendes Material vorlegen.
Die Geschäftsführer des Bauunternehmens reagierten richtig: Sie beauftragten umgehend einen auf Strafrecht spazialisierten Rechtsanwalt beziehungsweise Verteidiger in Strafsachen. Dieser legte die taktisch richtige Vorgehensweise fest und leitete die Beschuldigten durch das gesamte Ermittlungsverfahren. Sehen Sie dazu bereits: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/10/07/heroin-und-kokain-handel-anwalt-sinnvoll/
Stellungnahme der Beschuldigten
Die Beschuldigten erstatteten je eine umfassende Stellungnahme, die auf alle Vorwürfe einging. Dazu wurde auch das ehemalige Dienstverhältnis zum Anzeiger und die Umstände dessen Anzeige dargestellt. Bereits dabei ergaben sich einige Zweifel and er ursprünglichen Anzeige, sodass der Anzeiger ein weiteres Mal vernommen werden musste.
Der Rechtsanwalt und seine Beschuldigten widerlegten die Anschuldigungen Punkt für Punkt. Am Ende blieb von den Vorwürfen fast nichts übrig. Bloß hinsichtlich eines, im Vergleich zum Gesamtauftragsvolumen der Gebietskörperschaft für den Bauunternehmer, vergleichsweise verschwindend geringen Betrages ergab sich eine Differenz. Diese fußte auf einem Irrtum.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren ein, nachdem sie von der Wirtschaftspolizei den Abschlussbericht erhielt, der sich umfassend mit sämtlichen Vorwürfen, allen Zeugen- und Beschuldigtenaussagen auseinandersetzte.
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