Hinsichtlich des Vorwurfes des illegalen Waffenbesitzes erging ein Schuldspruch mit milden Folgen.
Gericht: Landesgericht für Strafsachen Wien
Tat: Der Angeklagte, der zwei zum Teil einschlägige Vorstrafen aufweist, stand im Verdacht eine Sachbeschädigung an einem gemieteten Kfz-Anhänger begangen, zwei Schlagringe, die als verbotene Waffen eingestuft sind, besessen zu haben, versucht zu haben eine Person bei der Meldebehörde anzumelden indem er gefälschte Reisedokumente vorgelegt hatte, soll eine Bekannte durch Drohung ihren Bruder umzubringen, dazu genötitgt zu haben, zu ihm zurückzukehren und deren Kfz durch Einschlagen der Fenster und Übergießen des Inventars mit einem Benzingemisch beschädigt zu haben.
Strafrahmen: sechs Monate bis 5 Jahre.
Urteil: zu sämtlichen Fakten erging ein Freispruch – ausgenommen der Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes. Diese Tat wurde vom Angeklagten gestanden.
Begründung: In umfangreichen Beweisanträgen konnten mehr und mehr Zweifel an den Vorwürfen der Hauptzeugin und Anzeigerin herausgearbeitet werden. Hinsichtlich des Vorwurfes der Sachbeschädigung und versuchten Brandstiftung konnten weder DNA-Spuren noch die Rufdatenrückerfassungen Hinweise auf den Angeklagten als Täter geben. Dazu wurden Zeugen präsentiert, die dem Angeklagten ein Alibi für den Tatzeitraum geben konnten. Letztlich waren die Zweifel an der Schuld des Angeklagten zu groß. Bei den gefälschten Urkunden konnte man dem Angeklagten, der Laie ist, nicht unterstellen, gewusst zu haben, dass die Urkunden gefälscht waren.
Die wegen des illegalen Waffenbesitzes verhängte Geldstrafe blieb im unteren Drittel des Strafrahmens, weshalb aufgrund des Vorlebens des Angeklagten, dieses Urteil mild ist.