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Home Rechts-News

Schlepperei und Entgeltlichkeit

by Mag. Andreas Strobl
2. September 2015
in Rechts-News, Strafrecht

Ist ein Schlepper zu bestrafen, wenn er bloß Geld entgegennimmt um die ihm entstandenen Kosten der Schleppung abzudecken?

Nunmehr medial viel diskutiert sind Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes über die Schlepperei im Zusammenhang mit dem Tatbestandsmerkmal der unrechtmäßigen Bereicherung. http://m.kurier.at/chronik/oesterreich/schlepperei-mit-angemessenem-fuhrlohn-bleibt-straffrei/150.070.183

Vorweg sei hervorgehoben, dass das Tatbestandselement der unrechtmäßigen Bereicherung die subjektive Tatseite betrifft, das Gesetz also insoweit nicht auf eine tatsächlich eingetretene Bereicherung, sondern auf einen darauf gerichteten Vorsatz abstellt.

Der auf unrechtmäßige Bereicherung – eines oder mehrerer der Täter – gerichtete Vorsatz genügt, ohne dass es des tatsächlichen Eintritts dieser Bereicherung – noch dazu bei allen Tätern – bedarf.

Das Erhalten eines adäquaten Fuhrlohnes für Transportdienste soll keine unrechtmäßige Bereicherung sein.

Sollte ein Gericht zu dem Ergebnis gelangen, dass der Vorsatz des Angeklagten exakt auf das Erlangen des sodann erhaltenen Entgelts gerichtet war, wird diesem Entgelt die Höhe des adäquaten Fuhrlohnes gegenüberzustellen sein. Nur wenn aus dieser Gegenüberstellung eine Überzahlung resultiert, kann wohl von einem auf unrechtmäßige Bereicherung gerichteten Vorsatz ausgegangen werden.

Tags: FlüchtlingeSchlepperSchleppereiSchlepperorganisationSchleppung
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