Vor wenigen Monaten erregte ein Fall weit über die österreichischen Landesgrenzen hinaus größtes Aufsehen: Einem 15-jährigen Mädchen wurde der Kiefer gebrochen und die Bande filmte dieses Ereignis. Das Entsetzen war angesichts des „Miterlebens“ der Tat für Millionen von Sehern dieses Videos enorm.
Was war geschehen:
Am Tag der Tatbefand sich das Opfer mit einer Freundin im „Donauzentrum“ und traf auf drei weitere Jugendliche. Eine der Jugendlichen informierte eine der späteren Täterinnen telefonisch darüber, dass sich das Opfer im „Donauzentraum“ aufhalte, woraufhin die Täterin gemeinsam mit einer Freundin zum Treffpunkt kam. Dann kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung, im Zuge derer die Erstangeklagte das Mobiltelefon des Opfers an sich nahm, um diverse Nachrichten und Chatverläufe zu lesen. Als das Opfer das Mobiltelefon zurückforderte, gab die Angeklagte an, dass sie dazu an eine andere Örtlichkeit, einem Treppenaufgang an der Seite des Einkaufszentrums, gehen müsse.
Dort stießen zwei männliche Jugendliche zur Gruppe dazu. In weiterer Folge drängte die Gruppe das Opfer in eine Mauernische und umringten sie. Die Angeklagte kündigte an, dass das Opfer nunmehr „Watschen“ erhalten werde, und zwar für all das, was sie getan habe. In weiterer Folge versetzte die Angeklagte dem Opfer einige Schläge mit der flachen Hand. Danach schlug eine weitere Angeklagte mit wuchtigen Schlägen mit der flachen Hand und der Faust auf die linke Gesichtshälfte des Opfers. In weiterer Folge versetzte wiederum die Erstangeklagte dem Opfer wuchtige Schläge mit beiden Händen in beide Gesichtshälften; dabei schlug sie – teilweise nachdem sie sich offenbar vor Schmerzen die Hände rieb – jedenfalls auch mehrfach mit der geschlossenen Faust zu. Danach „leitete“ die Erstangeklagte sogar ein unmündiges Mädchen an, indem sie ihr vorzeigte, wie die Schläge zu führen sind, woraufhin auch diese zuschlug.
Der Zweitangeklagte versetzte dem Opfer in weiterer Folge wuchtige Schläge gegen beide Gesichtshälften, woraufhin das Opfer mehrfach Blut auf den Boden spuckte. Zuletzt schlug ein Angeklagter zumindest einmal heftig in das Gesicht des Opfers. Der Vorfall wurde mit dem Mobiltelefon der Erstangeklagten von einem ebenfalls am Tatort befindlichen Mädchen gefilmt, wobei auch diese das Opfer schlug. Insgesamt wurden dem Opfer bei der Tat mindestens 22 Schläge gegen Kopf und Gesicht versetzt.
Das Opfer erlitt durch diesen Vorfall folgende Verletzungen:
eine Schädelprellung, Prellungen und Blutunterlaufungen beider Gesichtshälften und Schleimhautverletzungen der Mundschleimhaut und einen zweifachen Bruch es Unterkiefers, mit einem zwischen viertem und fünftem Zahn gelegenen Bruchspalt des rechten Unterkieferkörpers und einem hinter dem linken Kieferwinkel gelegenen Bruchspalt im aufsteigenden Anteil des linken Unterkieferhalses, somit eine an sich schwere Körperverletzung, die aufgrund der erforderlichen operativen Versorgung zu einer 24 Tage überschreitenden Gesundheitsschädigung führten.