Freispruch: Körperverletzung war Notwehr
Die Staatsanwaltschaft warf einem Angeklagten vor, jemanden durch einen Schlag ins Gesicht am Körper verletzt zu haben. Anzeigen erfolgen oft. Ob tatsächlich und rechtlich eine Verantwortung des Beschuldigten besteht, ist zuerst Sache des bei der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahrens. Näheres dazu finden Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2013/10/20/ab-wann-beginnt-ein-strafverfahren-ogh-27-06-2013-17-os-1313k/. Nach einer Anklage entscheidet ein Gericht – im konkreten Fall mit „Freispruch: Körperverletzung war Notwehr“.
Konkreter Fall
Drei Jugendliche spielten im Hof eines Wohnbaus Fußball. Ein Nachbar kam nach Hause und fühlte sich vom Lärm gestört, da er sein Fenster öffnete und die Jugendlichen beschimpfte. Ein Jugendlicher erwiderte das „Gespräch“, da dies nicht der erste gleichartige Vorfall war. Daraufhin forderte der Nachbar den Jugendlichen auf, „hinauf“ also in seine Stiege zu kommen. Der Jugendliche kam dem nach.
Doch bereits im Stiegenhaus erwartete ihn der Nachbar mit einem Schuhlöffel in der Hand, den er bedrohlich erhob und den Anschein erweckte, dem Jugendlichen damit ins Gesicht zu schlagen, während er ihn mit der anderen Hand am Oberkörper ergriff und gegen eine Wand drängte.
Da der Nachbar deutlich älter, fast doppelt so schwer, alkoholisiert und aggressiv war, versuchte sich der Jugendliche in Panik loszureißen, wobei er den Angreifer im Gesicht verletzte.
Die herbeigerufene Polizei fand den Nachbarn in einem stark alkoholisierten Zustand vor.
Rechtsanwalt bzw Strafverteidiger
Seitens des Jugendlichen bzw des Obsorgeberechtigten wurden die richtigen Schritte, die stets zu empfehlen sind, gesetzt: Einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen zu konsultieren. Dadurch soll gewährleistet sein, dass sämtliche Rechte des Beschuldigten umfassend gewahrt werden. Dies stellt sich, insbesondere im Nachhinein, immer als zielführend heraus.
Der Jugendliche wurde vom Verteidiger in Strafsachen bereits zur Vernehmung zur Polizei begleitet.
Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung wurden der angeklagte Nachbar, der angeklagte Jugendliche und zwei Zeugen vernommen. Bereits bei der Vernehmung des Nachbarn taten sich erhebliche Widersprüche auf und dessen Schilderung der Geschehnisse war nicht schlüssig und lebensnah. Weiteres zur Rechtsprechung in Strafsachen finden Sie hier: https://www.facebook.com/people/Rechtsanwalt-Mag-Andreas-Strobl/100063615846561/
Der Jugendliche hingegen gab ein nachvollziehbares, schlüssiges Geschehen wider. Das Gleiche galt für die beiden vernommenen Zeugen.
Daher wurde der Jugendliche freigesprochen. der Nachbar wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt.
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Freispruch: Körperverletzung war Notwehr