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Startseite Rechts-News

Schuldsprüche bei modernen Kfz-Diebstählen

von Mag. Andreas Strobl
am 15. April 2015
in Rechts-News, Strafrecht

In dem wohl größten Fall von Diebstählen von Kraftfahrzeugen samt deren Verwertung in Österreich in den letzten zehn Jahren gab es drei Schuldsprüche.

Den Angeklagten war im Wesentlichen zur Last gelegt worden, zu einer 38 Personen umfassenden kriminellen Vereinigung zu gehören, die sich darauf spezialisiert hatte, insbesondere Audi und BMW zu stehlen und sie mit gefälschten Fahrzeugpapieren außer Landes zu bringen.

Dazu sollen die drei Angeklagten arbeitsteilig ein Teil der kriminellen Organisation gewesen sein.

Im konkreten Fall standen bloß sechs gestohlene Fahrzeuge im Gesamtwert von 201.00 Euro unter dieser Anklage, nach Information der Ermittler sollten aber sehr leicht knappe 40 Fahrzeuge den verurteilten Tätern zugerechnet werden können und insgesamt mehr als 100 Fahrzeuge.

Der Erst- und Zweitangeklagte wurden wegen Begehung von Einbruchsdiebstählen als Mitglied einer kriminellen Vereinigung und wegen des Vergehens der Urkundenunterdrückung zu drei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt, der Drittangeklagte wegen Hehlerei zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt, der Rest von 12 Monaten wurde unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

 

Tags: GerichtHauptverhandlungRechtsanwaltStrafsacheVerteidiger
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