Die Klägerin klagte durch ihren Rechtsanwalt vor dem Arbeits- und Sozialgericht 25.460 Euro Lohn samt Zinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz ein.
Dies sollte rückwirkend auf drei Jahre für ein Arbeitsverhältnis sein, das sie de facto jedoch seit 2008 aufgegeben hatte. Dennoch wurden vom neuen Geschäftsführer der, durch mich vertretenen, beklagten Partei weiterhin irrtümlich und kulanterweise Zahlungen geleistet.
Durch den Rechtsanwalt der beklagten Partei, die ein Lokal betreibt, wurde sowohl die Zuständigkeit als auch der Anspruch der Klägerin bestritten, da ihren Forderungen keine Leistungen mehr gegenüberstünden.
Das Arbeits- und Sozialgericht gab der beklagten Partei und deren Rechtsanwalt Recht und wies das Klagebegehren ab, da seit Jahren kein Arbeitsverhältnis mehr bestand.