• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Werbung für Unzucht mit Tieren

by Mag. Andreas Strobl
2. Juli 2015
in Rechts-News, Strafrecht

Jemand hatte auf einer Internet-Plattform, auf der man schnelle Sex-Kontakte suchen und bewerben kann, angeboten, einen Hund für Sex organisieren zu können und Frauen angeschrieben, ob sie Lust hätten, an solchen Sexspielen teilzunehmen.

Von einer der angeschriebenen Frauen wurde dieser Sachverhalt zur Anzeige gebracht und dabei Screenshots vorgelegt, die die Texte des Beschuldigten wiedergaben.

Die Polizeidienststelle, die auf Sexualdelikte spezialisiert ist, begann die Ermittlungen und lud den Beschuldigten zur Einvernahme.

Der Beschuldigte musste sich dabei peinlichen Fragen stellen und Erklärungen zu seinen Texten und den von ihm übermittelten Fotos, die ihn auch nackt zeigten, abgeben.

Wie ich stets rate, ist bereits ab Beginn des Ermittlungsverfahrens ein Rechtsanwalt für Strafrecht oder Verteidiger in Strafsachen beizuziehen um möglichst geringe Konsequenzen für den Beschuldigten entstehen zu lassen.

Durch meine Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Strafrecht und Strafverteidigung als Strafverteidiger konnte ich sofort erkennen, dass es sich bei dem in Rede stehenden Delikt „Werbung für Unzucht mit Tieren“ um totes Recht handelt. Dh, dass diese Bestimmung kaum mehr angewendet wird. Der aktuelle Entwurf zum Strafrechtsänderungsgesetz 2015 sieht die ersatzlose Streichung des Paragraphen vor. Zwischen 2000 und 2013 hat es bloß eine Verurteilung gegeben.

Das entscheidende Kriterium, das von einem Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen sofort zu erkennen war, ist die Öffentlichkeit, die bei dieser Bestimmung gefordert ist. Dh die Werbung für Unzucht mit Tieren muss in der Öffentlichkeit, also in einem Druckwerk, in einem Laufbild oder sonst öffentlich erfolgen.

Im gegenständlichen Fall wurde jedoch bloß in einem Chat, also in einer Kommunikation im Internet lediglich zwischen zwei Personen, über die Praktiken von Sex mit Tieren gesprochen. Eine Öffentlichkeit war nicht einbezogen, weshalb bereits aus diesem Grund, mangels Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmales, eine Strafbarkeit nicht gegeben war.

Abgesehen davon konnte glaubhaft gemacht werden, dass der Kommunikation bloß ein unterhaltender, provozierender Charakter ohne ernste Absichten Sex mit Tieren zu fördern zu Grunde lag.

Daher wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.

 

 

 

Tags: RechtsanwaltRechtsanwalt für StrafrechtRechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen WienRechtsanwalt Wien
Previous Post

„Stalking“ – Schuldspruch aufgehoben

Next Post

Mildes Urteil bei gewerbsmäßigem Ladendiebstahl

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl