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Startseite Rechts-News

Die Körperverletzung im Strafrecht – Türsteher vs Partygäste

von Mag. Andreas Strobl
am 5. Oktober 2015
in Rechts-News, Strafrecht

Ein Türsteher war angeklagt, einen Partygast am Körper verletzt zu haben als er ihn aus dem Eingangsbereich eines Lokals entfernte.

Der Türsteher hatte nach Aufruf durch einen Garderobemitarbeiter einen Gast am betreten des Hauptbereiches eines Lokals mit einem Laptop gehindert. Der alkoholisierte Freund des Gastes war diesem zu Hilfe geeilt und dem Türsteher von seitlich links auf den Oberarm gegriffen, worauf der Türsteher den Gast an der Kleidung am Oberkörper ergriff und nach einer Drehung durch eine Türe nach außen vor das Lokal beförderte. Bei diesem Anstoß an die Türe dürfte sich der Gast an der Schulter verletzt haben, was eine Krankenbehandlung zur Folge hatte. Die Verletzung war an sich nicht schwer und hatte eine mehr als 14- jedoch nicht mehr als 24-tägige Dauer der Berufsunfähigkeit zur Folge.

Dies ist ein an sich nicht ungewöhnlicher Fall, der in seiner zu erwartenden Strafe auch nicht spektakulär anmutet. Jedoch hatte der angeklagte Türsteher elf einschlägige Vorstrafen aufzuweisen und wurde bei einer der Taten auch bereits zu einer unbedingten Strafe verurteilt.

Daher war bei einem Strafrahmen bis zu 12 Monaten eine hohe Strafe zu erwarten und dies noch dazu unbedingt.

Durch entsprechendes Vorbringen, befragen und unter Beweisstellen durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht bzw Verteidiger in Strafsachen konnte jedoch ein mildes Urteil erreicht werden: Der Türsteher wurde bloß zu sechs Monaten Haft verurteilt – dies jedoch zur Gänze bedingt, weshalb er auf freiem Fuß bleiben kann.

Tags: AnwaltRechtsanwaltStrafrechtStrafverteidigerVerteidiger in Strafsachen
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