• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Freispruch Hehlerei

von Mag. Andreas Strobl
am 28. Oktober 2015
in Rechts-News, Strafrecht

Drei Personen waren angeklagt Hehlerei mit Navigationsgeräten begangen zu haben. Dazu sollen durch Diebstahl aus Autos gestohlene Geräte veräußert worden sein. Die Staatsanwaltschaft hatte sofort gewerbsmäßige Begehung angenommen und auch eine beachtliche Wertgrenze, so dass den drei Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren gedroht hatten.

Wie so oft bei Freisprüchen hatte sich die Mandatierung eines Rechtsanwaltes für Strafrecht bzw Verteidigers in Strafsachen bezahlt gemacht, da ein äußerst komplexer Akt mit einer Vielzahl an detaillierten Daten zu bearbeiten war. Bei exaktem Aktenstudium konnten sehr viele Fehler  in den Ermittlungen entdeckt werden. Die Kuriosität bestand insbesondere darin, dass sich die ermittelnden Polizeibeamten bloß auf die Aussagen des Hauptbeschuldigten stützten um damit zwei weitere Beschuldigte zu belasten. Da ein Beschuldigter das Recht hat, zu schweigen oder auch die Unwahrheit zu sagen bzw seine Verantwortung jederzeit nach Belieben zu ändern, führte dies im konkreten Fall dazu, dass ein ursprünglich leugnender und Unwahrheiten erzählender Hauptbeschuldigter das einzige Beweismittel für die Belastung von zwei weiteren Beschuldigten war. Ausschließlich darauf stützte sich auch der Strafantrag.

Was war geschehen: Der Erstangeklagte betrieb einen regen Handel mit Navigationsgeräten. Dabei lernte er den Drittangeklagten kennen, der bei ihm gekauft hatte. Nach einiger Zeit vermittelte ihm der Drittangeklagte den Zweitangeklagten, damit dieser ihm aus Polen aus dem Internet bestellte, günstige Navigationsgeräte zukommen lässt.

Nach einiger Zeit wurde der Erstangeklagte angezeigt und eine Hausdurchsuchung durchgeführt, da er im Internet sehr günstige Geräte angeboten hatte, wobei eines gestohlen war. Einige Geräte wurden beschlagnahmt und untersucht und alle als gestohlen identifiziert.

Den Haupt-Zulieferer nannte der Erstangeklagte nicht, wahrscheinlich nachdem er sich im Internet zu billigen Navigationsgerätekäufen erkundigt hatte und entdecken musste, dass durch „Mafiaorganisationen“ auch aus Litauen ein schwungvoller Handel mit gestohlenen Geräten betrieben wird.

Vielmehr nannte er den Zweit- und Drittangeklagten, da es sich bei diesen um seriöse, im Berufsleben stehende Österreicher handelte, von denen keine Repressalien zu befürchten waren.

Anstatt objektive Ermittlungen durchzuführen, insb bei denjenigen, die dem Zweitangeklagten Geräte verkauften, wurden der Zweit- und der Drittangeklagte angeklagt – auch obwohl bei einer Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmen von Computern keine Ergebnisse gefunden werden konnten.

Bei der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung konnten bereits im Akt schwere Fehler bemerkt werden, da dem Drittangeklagten vorgeworfen wurde, ein gestohlenes Gerät an den Erstangeklagten übergeben zu haben, obwohl aus einer E-Mail-Korrespondenz des Erstangeklagten mit seinem litauischen Zulieferer zu erkennen war, dass er das gerät von diesem erworben hatte, da er Schadenersatz für dieses Gerät gefordert hatte. Nicht ein einziges Mal hatte der Erstangeklagte hingegen vom Zweit- oder Drittangeklagten eine solche Entschädigung verlangt.

Letztlich konnte nach einem intensiv geführten Prozess Freisprüche für alle Angeklagten erzielt werden, was ausschließlich auf intensives Aktenstudium und intensive Vorbereitung zurückzuführen war. Daher ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht bzw durch einen Strafverteidiger sehr anzuraten.

Tags: AnwaltErmittlungsverfahrenFreispruchHehlereiStrafrecht
Vorheriger Beitrag

Freispruch im Taxi-Schlepper-Prozess

Nächster Beitrag

Drogen-Prozess – bloß ein Jahr statt 15 Jahre Freiheitsstrafe

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Sozialbetrug – Freispruch
  • Korruption, Betrug und Untreue
  • Strafrecht im Bauwesen oder Baustrafrecht
  • Hitlergruß – Freispruch
  • Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Sozialbetrug – Freispruch
  • Korruption, Betrug und Untreue
  • Strafrecht im Bauwesen oder Baustrafrecht
  • Hitlergruß – Freispruch
  • Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um Ihr Nutzungserlebnis zu optimieren. Cookies akzeptierenInformationen zum Datenschutz
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN