• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung

by Mag. Andreas Strobl
15. Januar 2016
in Rechts-News, Strafrecht

Der Angeklagte soll einen Passanten von hinten auf den Hinterkopf und Rücken geschlagen haben, wodurch dieser zu Sturz kam und sich am Fuß verletzte sowie unter Kopfschmerzen gelitten haben soll.

In der Hauptverhandlung machten sowohl der Angeklagte als auch das vermeintliche Opfer durchaus glaubwürdige Aussagen, ein weiterer Zeuge, der zu diesem Vorfall in keinem Zusammenhang stand, konnte nicht sagen, ob der Angeklagte geschlagen oder gestoßen hatte. Auch dieser Zeuge war glaubwürdig.

Dennoch kam der Richter – unter Begehung eines schweren Fehlers, auf den ich gleich eingehen werde – zum Schluss, dass der Angeklagte das vermeintliche Opfer gestoßen hatte, wodurch dieses zu Sturz kam und sich verletzte.

Der Fehler des Richters lag darin, dem unbeteiligten Zeugen nicht exakt zugehört zu haben, da dieser zwar aussagte, dass der Angeklagte im Zeitpunkt des Sturzes des vermeintlichen Opfers bloß cirka zwei Meter hinter diesem gestanden zu haben, jedoch erwähnte der Zeuge ausdrücklich auf der „Beifahrerseite“. Der Sturz des vermeintlichen Opfers geschah jedoch auf der Fahrerseite. Daher ist es schon faktisch gar nicht möglich, dass das vermeintliche Opfer unmittelbar durch den Stoß des Angeklagten zu Sturz gekommen sein kann. Der Abstand von zwei Metern ist quer über das Auto des unbeteiligten Zeugen, gewissermaßen über die Motorhaube, zu bemessen gewesen.

Dennoch wurde ein Freispruch gefällt und wie folgt begründet: Der Angeklagte hatte keinen Vorsatz, das vermeintliche Opfer zu verletzen. Daher lag keine vorsätzliche Körperverletzung vor. Der Angeklagte hatte auch keinen Vorsatz, das vermeintliche Opfer zu misshandeln. Daher war die fahrlässig begangene Körperverletzung nicht zu bestrafen.

Eine fahrlässige Körperverletzung wäre in Frage gekommen, jedoch hatte das vermeintliche Opfer keinen Nachweis über die angeblich erlittenen Verletzungen erbracht – er suchte nicht einmal, trotz mehrfacher Aufforderungen, einen Amtsarzt auf. Das vermeintliche Opfer hatte angegeben, bloß sieben Tage unter Schmerzen gelitten zu haben, weshalb die Grenze der 14-tägigen Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit nicht überschritten wurde und daher war der Angeklagte freizusprechen.

Tags: FreispruchKörperverletzungRechtsanwaltStrafrechtStrafverteidigerVorsatz
Previous Post

Wiedereinsetzung bewilligt

Next Post

Viele Freisprüche und mildes Urteil bei einer Vielzahl an Diebstählen

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl