• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Viele Freisprüche und mildes Urteil bei einer Vielzahl an Diebstählen

by Mag. Andreas Strobl
19. Januar 2016
in Rechts-News, Strafrecht

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, alleine zwölf Diebstähle, darunter fünf Einbruchsdiebstähle, begangen zu haben, mit einer weiteren Person bei zwei Angriffen mehrere Gegenstände, darunter Fahrräder und Laptops, gemeinsam mit einer weiteren Person bei drei Angriffen mehre Gegenstände, darunter Mobiltelefone, I-Pads und Laptops, gestohlen zu haben.

Weiters soll er Waffen illegal besessen haben, Urkunden und unbare Zahlungsmittel unterdrückt haben.

Der Angeklagte war bereits zehn Mal einschlägig vorbestraft.

Rechtlich war der Fall eine Herausforderung, da bloß eine Zusatzstrafe zu verhängen war, zuletzt ein Aufschub des Strafvollzuges wegen einer Therapie gegen die Suchtmittelabhängigkeit gewährt wurde und bei der letzten Verurteilung das Strafmaß bedrohlich nah an der Grenze, der für den Strafaufschub gem § 39 SMG maximal möglichen drei Jahre, gelegen war.

Durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 wurde jedoch das Strafhöchstmaß von fünf auf drei Jahre reduziert, bloß der mögliche Einbruchsdiebstahl, sofern er gewerbsmäßig begangen worden wäre, hätte ein Höchststrafmaß von fünf Jahren ermöglicht.

Gemäß der Anklage wäre dies möglich gewesen, jedoch konnte kein Beweis erbracht werden, dass der Angeklagte eingebrochen hatte.

Es ergingen zu zwölf Fakten Freisprüche, zu acht Fakten Schuldsprüche und wurde eine Zusatzstrafe von bloß drei Monaten verhängt.

Das Ausmaß der Strafe, die es gerade noch erlaubt, eine Therapie statt einer Strafe zu erhalten wurde nicht überschritten. Da sowohl ein aktuelles Gutachten als auch ein noch in Rechtskraft stehender Beschluss für eine Therapie auf Strafe vorliegt sowie eine Therapieplatzzusage besteht, dürfte der Angeklagte bald statt seine Strafe abzusitzen, zur Therapie in eine geeignete Einrichtung überstellt werden.

Tags: AnwaltEinbruchsdiebstahlFreispruchStrafverteidigerUntersuchungshaft
Previous Post

Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung

Next Post

Freispruch vom Vorwurf des schweren Betruges

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl