• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Freispruch vom Vorwurf des schweren Betruges

von Mag. Andreas Strobl
am 22. Januar 2016
in Rechts-News, Strafrecht

Der Angeklagte soll mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen, nämlich er werde ihm originale deutsche Uniformartikel per Post übermitteln, während die Uniformartikel tatsächlich nachgemacht waren, zur Überweisung von Bargeld, somit zu Handlungen verleitet haben, welche das vermeintliche Opfer in einem insgesamt 3.000 Euro übersteigendem Ausmaß am Vermögen schädigten.

Neben der Vernehmung von Zeugen in der Hauptverhandlung wurde ein Sachverständiger bestellt, der zur Echtheit der Artikel Auskunft geben sollte. Der Angeklagte wies von beginn an jede Schuld von sich. Die Artikel wären angepriesen worden und hätten nach Begutachtung durch den Käufer retourniert werden können. Er selbst habe nur in Kommission für einen Verwandten die Artikel online gestellt. Jedenfalls wäre der Käufer nicht bereit gewesen, die Artikel zu retournieren, weshalb auch das Geld nicht rücküberwiesen wurde.

Ursprünglich wurde das Ermittlungsverfahren bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Der Käufer und ein motivierter junger Staatsanwalt wollten jedoch unbedingt das verfahren fortsetzen, was letztlich zu einer sehr vagen Anklage geführt hatte.

Die vom Käufer in der Hauptverhandlung vorgelegten Artikel waren gefälscht. Und zwar so offensichtlich, dass dies auf den ersten Blick erkennbar war, da es sich um neue Sachen gehandelt hatte. Der Angeklagte bestritt auch, jemals diese Artikel versandt zu haben.

Insgesamt war kein Schuldbeweis zu erbringen, zumindest musste ein Freispruch im Zweifel ergehen.

Dazu kam, dass durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 die Wertgrenze für den schweren Betrug auf 5.000 Euro erhöht wurde. Diese Wertgrenze wurde nicht überschritten. Daher fiel der Strafrahmen von bis zu drei Jahren nach der alten Rechtslage auf bloß bis zu sechs Monate oder eine Geldstrafe im Ausmaß von bis zu 360 Tagessätze.

Tags: AngeklagterBeschuldigterErmittlungsverfahrenLandesgerichtStrafsachen
Vorheriger Beitrag

Viele Freisprüche und mildes Urteil bei einer Vielzahl an Diebstählen

Nächster Beitrag

Freisprüche und Schuldsprüche bei schwerem gewerbsmäßigen Betrug – die Rolle eines Geständnisses als Milderungsgrund

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}