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Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Freisprüche und Schuldsprüche bei schwerem gewerbsmäßigen Betrug – die Rolle eines Geständnisses als Milderungsgrund

by Mag. Andreas Strobl
26. Januar 2016
in Rechts-News, Strafrecht

Der Angeklagten wurde vorgeworfen, getäuscht zu haben, in dem sie vorgab, gegen Entgelt negative Einträge bei Kreditschutzverbänden löschen zu lassen und bei der Erlangung der Kreditwürdigkeit und von Krediten verhelfen zu können.

Dafür nahm sie durchschnittlich jeweils cirka 1.500 Euro pro Person entgegen. Zum versprochenen Erfolg kam es nicht, bzw wurde gar nichts unternommen. Die Angeklagte war danach für ihre Kunden nicht mehr erreichbar, weshalb diese eine Anzeige erstattet hatten.

Sage und schreibe sieben Hauptverhandlungen und ein fünf Jahre dauernder Prozess waren notwendig, damit nun endlich ein Urteil gefällt werden konnte. Dabei wurden genauso viele Verteidiger in Anspruch genommen. Erst jetzt konnte sie von der Wichtigkeit eines Geständnisses überzeugt werden, das als wichtigster Milderungsgrund letztlich eine deutlich höhere Strafe verhinderte. Dazu wurden weitere Milderungsgründe ins Treffen geführt.

Einmal mehr war dieser Fall das Musterbeispiel für eine Eigenschaft, die jeder Strafverteidiger unbedingt haben sollte: Das richtige Einschätzen der Sachlage um für seinen Mandanten das beste Ergebnis zu erzielen. Ein die Realität und die Glaubwürdigkeit von Zeugen und Angeklagten unreflektiert lassendes Anstreben eines Freispruches in jedem erdenklichen Fall ist weder realisierbar noch ist es im Sinne des Mandanten, da er dadurch auf wichtige Milderungsgründe wie ein Geständnis, eine Schadensgutmachen etc verzichtet.

 

Tags: GeständnisMilderungsgrundStrafverteidigerüberlange VerfahrensdauerWohl verhalten
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