• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Diversion – Ladendiebstahl

von Mag. Andreas Strobl
am 15. Februar 2016
in Rechts-News, Strafrecht

Der Angeklagten war vorgeworfen worden, in einem Kaufhaus mehrere Kleidungsgegenstände ohne sie zu bezahlen, mitgenommen zu haben.

Eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten hatte gedroht. Üblicherweise werden Delikte dieser Art mit einer Diversion erledigt.

Eine Diversion beendet ein Strafverfahren auf eine andere Art als durch ein Urteil oder eine Einstellung. Es erfolgt eine Einstellung durch Erbringung von Leistungen. Dadurch unterscheidet sich die Diversion von der „normalen“ Einstellung eines Strafverfahrens. Als Leistungen stehen zur Verfügung:

Gemeinnützige Leistungen, Geldbuße, Tatausgleich oder Probezeit.

Die Diversion setzt voraus, dass der Sachverhalt hinreichend geklärt ist, eine Einstellung des Verfahrens nicht in Frage kommt, es weder aus spezial- noch aus generalpräventiven Gründen einer Bestrafung bedarf, keine Tat vorliegt, die in die Zuständigkeit des Landesgerichtes als Schöffen- oder Geschworenengericht fällt, die Schuld des Tatverdächtigen nicht als schwer anzusehen ist oder die Tat den Tod eines Menschen zur Folge hatte.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt und wird die Diversion gewährt, erfolgt keine Eintragung im Strafregister.

Die besondere Problematik bestand im konkreten Fall darin, dass die Angeklagte bereits in den Genuss einer Diversion kam, was einer weiteren Diversion entgegensteht. Hier trafen jedoch eine Diversion, die von der Staatsanwaltschaft ausgesprochen wurde, und eine Diversion, die vom Gericht ausgesprochen wurde, zusammen und lag die zweite Tat unmittelbar vor der Verständigung von der ersten Diversion.

 Die Angeklagte kam daher in den Genuss einer Diversion unter Zahlung einer Geldbuße.

Tags: AnwaltDiebstahlDiversionEinstellungStrafverteidiger
Vorheriger Beitrag

Freispruch vom Vorwurf des Vergehens Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten zu haben und vom Vorwurf des Vergehens des betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen

Nächster Beitrag

Diversion – Fälschung besonders geschützter Urkunden

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}