Ein Berufsmäßiger Parteienvertreter ist zB ein Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftstreuhänder oder Patentanwalt.
In diesem Fall hatte der berufsmäßige Parteienvertreter ihm von der Gegenseite zugekommene, für seinen Mandanten bestimmte, Gelder für sich selbst verwendet und dabei auch gefälschte Urkunden angefertigt und verwendet.
Insgesamt wurden dadurch dem Mandanten cirka 70.000 Euro vorenthalten.
Durch eine der Realität entsprechende Verantwortung des berufsmäßigen Parteienvertreters, die der Rechtsanwalt für Strafrecht bzw Verteidiger in Strafsachen vorgegeben hatte, konnte ein sehr mildes Urteil im Ausmaß von 20 Monaten Freiheitsstrafe erreicht werden. Diese Freiheitsstrafe wurde zur Gänze bedingt nachgesehen.
Zu den einzelnen Fakten ergingen Schuldsprüche, zu einem Faktum ein Freispruch.
Zu berücksichtigen war, dass der berufsmäßige Parteienvertreter die Lizenz zur Ausübung seines Berufes durch dieses Urteil verlor.
In diesem Fall war einmal mehr die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht oder Verteidiger in Strafsachen zu erkennen, da bloß ein solcher eine realistische Abschätzung eines Prozessausganges bzw der Möglichkeiten im Prozess erkennt und dementsprechend die „Taktik“ bzw Linie der Verantwortung oder Verteidigung bestimmt, die notwendig ist um das Maximum an Erfolg (= Minimum an Strafe) zu ermöglichen.