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Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Welche Waffen sind verboten?

von Mag. Andreas Strobl
am 15. Mai 2016
in Rechts-News, Strafrecht

In Zeiten stark steigender Kriminalität wird der Wunsch der Bevölkerung nach Selbstschutz immer größer. Daher stellt sich für viele die Frage, welche Waffen darf ich legal besitzen?

Geregelt wird die Kategorisierung ob eine Waffe erlaubt oder verboten ist, in erster Linie in Erlässen des Bundesministeriums für Inneres.

Zu den erlaubten Waffen gehören solche, mit denen „ohne Verwendung von Patronen reizauslösende Mittel versprüht werden können“, dies sind Tränengas- und Pfeffersprays – aber auch zB Wurfsterne, Spring- und Fallmesser. Im Hinblick auf das Fehlen einer diesbezüglichen Verbotsnorm in den übrigen EU-Staaten entfiel vor einigen Jahren die Strafbarkeit in Bezug auf den Besitz von Springmessern.

Nietenhandschuhe und Nietengürtel und bestimmte Formen des Nunchaku. Bestimmte Teleskop-Schlagstöcke sind ebenfalls erlaubt.

Verbotene Waffen sind solche, die auf Grund ihrer Eigenschaft als besonders gefährlich anzusehen sind und für die im alltäglichen Leben so gut wie kein Bedürfnis besteht.

Das sind Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind. Damit sind „getarnte Waffen“ gemeint, da diese Waffen besonders für kriminelle Handlungen geeignet sind und zudem die Gefahr von Unfällen besonders gegeben ist. Dazu zählen etwa ein in einem hohlen Spazierstock verborgener Degen, eine in den Griff einer Kamelpeitsche eingebaute Stichwaffe und als Gürtelschnallen getarnte Dolche. Auch die sog „Pistola Pressin“, die sich üblicherweise in einem Behältnis in der Art eines Brillenetuis befindet und ohne Entnahme aus diesem gebraucht werden kann.

Natürlich zählen dazu auch die diversen Schusswaffen wie Revolver, Pistole, Flinte, Gewehre mit gezogenem Lauf etc.

Schlagringe, Totschläger und Stahlruten:

Schlagringe sind Metallringe, die der Hand angepasst sind und die Schlagwirkung verstärken zB „Handkrallen Ninja“, ein Armband mit, ein Gewichtshandschuh, ein Bowie-Messer mit Schlagringgriff, ein „Manrikigusari“  oder eine „Karate-Hand“.

Totschläger sind gem dem OGH solche Hiebwaffen, die dafür bestimmt und entsprechend geeignet sind, einen Menschen zu töten. Darunter fallen auch Teleskop-Schlagstöcke, jedoch gibt es davon Ausnahmen.

Tags: Anwaltlegale WaffenRechtsanwaltverbotene Waffen
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