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Startseite Rechts-News

Absichtlich schwere Körperverletzung und schwere gemeinschaftliche Gewalt am Handelskai

von Mag. Andreas Strobl
am 26. Februar 2017
in Rechts-News, Strafrecht

Dieser Fall war medial von großer Aufmerksamkeit begleitet:

https://kurier.at/chronik/wien/afghanen-gegen-tschetschenen-in-wien-kein-fall-von-bandenkriminalitaet/187.092.906

https://kurier.at/chronik/wien/bandenkaempfe-am-handelskai/185.273.391

http://wien.orf.at/news/stories/2825980/

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Ethno-Krieg-haelt-Wien-in-Atem/256112549

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1870052706556481&set=a.1648865692008518.1073741832.100006553084990&type=3&hc_location=ufi

Was war tatsächlich geschehen?

Die Staatsanwaltschaft warf elf Angeklagten vor, bei einer Auseinandersetzung afghanischer und tschetschenischer Jugendlicher dabei gewesen zu sein, die sich in massiven Gewalttätigkeiten entluden.

Vorangegangen war dem eine Auseinandersetzung via Facebook zwischen einem Afghanen und einem Ägypter. Diese Auseinandersetzung sollte bei einer persönlichen Begegnung der beiden Kontrahenten „ausgesprochen“ werden.

Zu diesem treffen kamen jedoch auf beiden Seiten der Kontrahenten jeweils mehrere weitere Personen – auf Seite des Afghanen weitere Afghanen und auf Seite des Ägypters Tschetschenen. Dabei wurde einem der Afghanen durch einen Kopfstoß eines Tschetschenen die Nase gebrochen. Die beiden Gruppen trennten sich, wobei aus der Gruppe der Afghanen offenbar mittels Telekommunikation weitere Afghanen über den Vorfall informiert wurden.  Einige Mitglieder aus der Gruppe der Afghanen begannen nach dem flüchtigen Tschetschenen, der den Kopfstoß verabreicht hatte, zu suchen.

Mehr und mehr strömten weitere Afghanen bzw Gruppen mit Afghanen herbei ums ich an der Suche zu beteiligen. Als man am Jugendzentrum BASE 20 angekommen war, trafen sie auf cirka 15 tschetschenische Jugendliche. Nach ersten Wortgefechten kam es plötzlich zu vereinzelten Gewalttaten durch einige wenige Mitglieder der versammelten Menge, die insgesamt zwischen 50 und 80 Personen betragen haben soll.

Dadurch entstand jedoch eine Massenschlägerei an der deutlich mehr Personen teilnahmen als die wenigen, die Auseinandersetzung beginnenden, Personen.

Das Resultat waren drei durch Messerstiche schwer verletzte Tschetschenen, ein durch Messerstiche leicht verletzter und drei weitere leicht verletzte Tschetschenen.

Obwohl die Polizei mit einer Vielzahl an Beamten nach der Tat eintraf und umfassende Ermittlungen einleitete, bei denen auch Blutspürhunde zum Einsatz kamen, konnten kaum brauchbare Beweisergebnisse erlangt werden. So wurden weder Tatwaffen noch zuordenbare Spuren gefunden. Es konnten bloß einige in der Nähe flanierende Afghanen angehalten und festgenommen werden, da sie bei der Zusammenkunft der Vielzahl an Personen teilgenommen hatten.

Über einige der Afghanen wurde danach die Untersuchungshaft verhängt, da sie von Mitbeschuldigten belastet wurden, sich mittels Messern an der Auseinandersetzung beteiligt zu haben.

Sukzessive konnten einige der Untersuchungshäftlinge im Laufe der nächsten Monate enthaftet werden.

In der Hauptverhandlung wurden unzählige Zeugen vernommen, die wesentlichen Zeugen, die etwas zu den begangenen schweren Körperverletzungen sagen hätten sollen, widersprachen ihren Angaben vor der Polizei jedoch diametral. Warum sie nun ganz anders und vor allem viel konkreter aussagten und massive Belastungen gegenüber einzelnen Angeklagten erhoben, obwohl sie vor der Polizei weder Täter noch Tathandlungen zu den Messerstichen nennen konnten, vermochten sie nicht anzugeben. Insgesamt waren diese Zeugenaussagen daher unglaubwürdig.

Daher musste das Gericht sämtliche Angeklagte, die zu den schweren Körperverletzungen angeklagt waren, von diesen Vorwürfen freisprechen.

Hinsichtlich der schweren gemeinschaftlichen Gewalt gab es acht Schuldsprüche. Die Strafen betrugen zwischen drei und sechs Monaten zur Gänze bedingt, da das jugendliche Alter und auch der dadurch bedingte niedrigere Strafrahmen zur Anwendung kam.

Tags: AnwaltHauptverhandlungLandesgerichtStrafverteidigerVerteidiger in Strafsachen
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