Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, eine ehemalige Bekannte schwer genötigt zu haben, indem er ihr mitteilte, er werde sie anzünde, wenn sie nochmals mit ihm in Kontakt treten werde und ihr in Aussicht stellte, ihr Gesicht aufzuschneiden und ihrer Familie eine Lektion zu erteilen, wenn sie nochmals private Dinge über ihn erzählen werde.
Weiters hatte der Angeklagte noch eine illegale Waffe besessen.
Der Strafrahmen betrug bis zu fünf Jahre. Da der Angeklagte jedoch bereits zwei massive einschlägige Vorstrafen aufwies, noch dazu in den letzten Jahren, drohte ihm sogar eine Höchststrafe bis zu siebeneinhalb Jahren.
Aufgrund dieser Vorstrafen wurde der Angeklagte auch in Untersuchungshaft genommen und wurde beantragt die offenen strafteile aus diesen früheren Verurteilungen zu widerrufen. An offenen Strafen waren noch insgesamt 19 Monate zur Verbüßung vorhanden.
Daher drohten dem Angeklagten insgesamt 109 Monate Freiheitsstrafe.
Durch eine intensive Vorbereitung des Angeklagten auf seine Verantwortung vor Gericht konnte, trotz der beinahe ausweglosen Situation, zwei Vorstrafen mit unzähligen einschlägigen Taten, und der bereits bisher erfolgten Ausschöpfung sämtliche Widerrufe zu verhindern, eine sehr milde Bestrafung des Angeklagten bewirkt werden. Die Widerrufe waren nach allen Regeln der Kunst nicht zu verhindern.