Die neusten Änderungen im Fremdenrecht gliedern sich wie folgt auf folgende Rechtsgebiete:
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz:
Aufenthaltstitel für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer mit zwei neuen Aufenthaltsbewilligungen: Aufenthaltsbewilligung als unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer „ICT“ und Aufenthaltsbewilligung als mobiler unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer „mobile ICT“.
Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Künstler“, „Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ und „Niederlassungsbewilligung – Forscher“
Es wird daher vorgeschlagen, die bisherigen Aufenthaltsbewilligungen „Künstler“ und „Forscher“ in Niederlassungsbewilligungen überzuleiten. Die Aufenthaltsbewilligung „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“, die an Drittstaatsangehörige, die vom sachlichen Anwendungsbereich des AuslBG ausgenommen sind, erteilt wird, muss auf Grund der erfassten, sehr unterschiedlichen Tatbestände neu geordnet werden.
Aufenthaltstitel für Gründer von Start-up-Unternehmen – Rot-Weiß-Rot – Karte Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Studienabsolventen zum Zwecke der Arbeitssuche
Im Fremdenpolizeigesetz werden die Regelungen zum Visum D geändert. Dies betrifft Visa für Saisonarbeitskräfte und Visa aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen. Visa sollen nun auch für einen Zeitraum von neun bis zwölf Monate und nicht wie bisher für maximal sechs Monate ausgestellt werden können.
Ein Visum aus besonders berücksichtigungswürdigen gründen wird nun auch im Inland erlangt werden können.
Schubhaft
Die Dauer der Schubhaft ist nun bis zu 18 Monate und nicht wie bisher bis zu maximal zwölf Monate möglich.
Asylgesetz
In Hinblick auf straffällige Asylberechtigte wird nunmehr ausdrücklich vorgesehen, dass ein Verfahren zur Asylaberkennung nicht erst bei rechtskräftiger Verurteilung, sondern bereits bei Anklagerhebung bzw. Betreten auf frischer Tat bei Begehung eines Verbrechens einzuleiten ist. Dieses Verfahren ist diesfalls beschleunigt, dh nach Möglichkeit binnen einem Monat, zu erledigen.
Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 – FrÄG 2017 (279/ME)
Bundesgesetzblatt I Nr. 84/2017, 1523 der Beilagen XXV. GP – Regierungsvorlage – Erläuterungen