• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Sofortige Enthaftung – Schlepperei

von Mag. Andreas Strobl
am 8. September 2017
in Rechts-News, Strafrecht

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, Mitglied einer kriminellen Vereinigung, die auf Schlepperei spezialisiert war, gewesen zu sein. Durch arbeitsteiliges Zusammenwirken, das im Organisieren und Überwachen von Schlepperfahrten, im zeigen des Weges für neue Mitglieder, in Auszahlungen des Schlepperlohnes und Informationsweitergabe mittels moderner Telekommunikation bestand, wurden eine Vielzahl von Personen durch Europa entgeltlich befördert.

Der Angeklagte war bereits wegen solcher Taten im europäischen Ausland in einem Schnellverfahren zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Nun wurden weitere Taten des Angeklagten abgeurteilt, die bereits vor der Verurteilung im Ausland begangen wurden, weshalb mit einer Zusatzstrafe vorzugehen war.

Für die Teilnahme an der kriminellen Vereinigung hätten bis zu 120 Monate Freiheitsstrafe gedroht.

Der Angeklagte erhielt eine Zusatzstrafe von 11 Monaten, die er bereits in Untersuchungshaft abgesessen hatte und konnte daher sofort enthaftet werden.

Tags: AnwaltBandekriminelle VereinigungSchlepperei
Vorheriger Beitrag

Suchtmittelhandel im Rahmen einer kriminellen Vereinigung – milde Urteile

Nächster Beitrag

Saisonarbeiter, Künstler, Start-Ups, Sonderfälle, neue Visa (Visum D) – Neues im Fremdenrecht

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung
  • KOKAIN – wieviel ist erlaubt?
  • Elektronisch überwachter Hausarrest – Fußfessel

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung
  • KOKAIN – wieviel ist erlaubt?
  • Elektronisch überwachter Hausarrest – Fußfessel

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}