• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Fremdenrecht

Staatsbürgerschaft verliehen – nach acht Monate dauerndem Verfahren

by Mag. Andreas Strobl
27. November 2017
in Fremdenrecht, Rechts-News

Jahrelanges Warten – das ist die weit verbreitete Erfahrung, von der Staatsbürgerschaftswerber immer wieder erzählen.

Sondiert man Medienberichte, so bestätigt sich dies:

http://wien.orf.at/news/stories/2710597/

Jene, die jedoch berichten können, innerhalb der vorgesehenen Frist von sechs Monaten die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen zu haben, wie in dem Artikel erwähnt, finden sich jedoch in der Praxis kaum. Viel eher jene, die seit Jahren auf die Verleihung warten.

Warum die Verfahren so lange dauern ist unklar. Wer, als Rechtsanwalt für seinen Klienten, ein solches Verfahren betreut hat, wundert sich über Vieles: allem Voran die Intransparenz. Es ist schlicht nicht zu erfahren, was, wie und durch wen gerade überprüft wird. Daher ist es dem Staatsbürgerschaftswerber auch nicht möglich, der Behörde zu Hilfe zu kommen, indem weitere Unterlagen vorgelegt oder Nachweise erbracht werden.

Auch das konkrete, interne Verfahren bleibt intransparent. Jedenfalls wird nach einer Prüfung des gesamten Aktes mit all seinen Unterlagen und den übermittelten Ermittlungsergebnissen durch unbenannt und unbekannt gebliebene Behörden, eine vorerst abschließende Beurteilung vorgenommen. Danach wird der Akt nochmals, vom wem erfährt man nicht, überprüft. Danach soll die endgültige Entscheidung fallen, die in Form eines Bescheides nach außen treten muss.

Im konkreten Fall wurde ein mustergültiger Antrag persönlich gestellt, mit dem, im Beisein des Rechtsanwaltes, sämtliche geforderte Unterlagen im Original und in Kopie abgegeben bzw dem Beamten vorgezeigt wurden. Der Beamte hatte dazu eine Liste, auf der er jedes in Augenschein genommene Dokument abstrich. Am Ende dieses Termines forderte der Beamte die Vorlage von drei weiteren Unterlagen, deren Vorlage bisher nicht bekannt war. Diese drei Dokumente wurden innerhalb weniger Werktage vorgelegt.

Daher hätte nun der Prüfvorgang für sämtliche, mittels der Dokumente, nachgewiesenen Umstände bzw auch die Überprüfung der Richtigkeit der Dokumente begonnen werden können.

Nachdem mehrere Monate keine Benachrichtigung zu einem allfälligen Ermittlungsstand oder zur bisherigen Prüfung erfolgte, wurde bei der Behörde urgiert. Mit äußerst unbefriedigender Antwort: Die Ermittlungen würden laufen, die Behörden würden dafür noch Zeit benötigen.

Nun gut. Das war eine Information – mehr jedoch auch nicht. Überprüfbar für den Staatsbürgerschaftswerber oder gar so, dass er selbst aktiv werden hätte können, war diese nicht. Also wurde zugewartet und nach einiger Zeit nochmals angefragt. Die Antwort war dieselbe. Telefonate brachten kein Ergebnis. Im Gegenteil: Ursprünglich zuständige Beamte waren in der Zwischenzeit nicht mehr bei dieser Behörde. Andere waren nicht erreichbar. Eine telefonische Auskunft ist so rar wie Schneefall im Sommer.

Daher wurde nach einiger Zeit abermals angefragt. Das Ergebnis diesmal war verblüffend – und ärgerlich: Eine Information einer Behörde aus der BRD stünde noch aus. Die bundesdeutsche Behörde hingegen weist auf ihrer Homepage eine Wartezeit für die gewünschte Information, ein deutscher Strafregisterauszug, ein bis zwei Wochen aus. Die Frage, warum die österreichische Behörde, die über die Verleihung der Staatsbürgerschaft entscheidet, mehrere Monate benötigt um an die bundesdeutsche Behörde mit dieser simplen Anfrage heranzutreten, bleib im Dunkeln.

Als dies nun urgiert wurde und der Staatsbürgerschaftswerber angekündigt hatte, selbst in die BRD zu reisen um sich eine Strafregisterauskunft des bundesdeutschen Innenministeriums zu besorgen, wurde plötzlich mitgeteilt, dass die Auskunft eingetroffen sei.

Es vergingen wieder Wochen. Das Gleiche wiederholte sich nun bei der Auskunft aus dem Strafregister des Geburtslandes des Staatsbürgerschaftswerbers. Dies schlug nun dem Fass den Boden aus: Dieses Dokument wurde im Original und in Kopie bereits sieben Monate zuvor dem Referenten übergeben und von diesem von seiner Liste gestrichen. Wie also konnte es nun plötzlich fehlen?

Nach massivem Urgieren und berechtigter, auch mitgeteilter, Empörung und dem Entschluss nun das Gericht einzuschalten, wurde ein schneller Termin zur Verleihung bekannt gegeben.

Eine Odyssee mit viel Engagement, viel aufgewendeter Zeit und nicht geringen Kosten konnte nun nach einer Wartezeit von acht Monaten zur Verleihung der Staatsbürgerschaft führen – für einen wirklich in vieler Hinsicht mustergültigen Staatsbürgerschaftswerber.

Tags: RechtsanwaltStaatsbürgerschaftStrafregisterVerleihung
Previous Post

Unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen – Aufhebung von Beschlüssen

Next Post

Fälschung besonders geschützter Urkunden – Diversion

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl