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Startseite Fremdenrecht

Staatsbürgerschaft verliehen – nach acht Monate dauerndem Verfahren

von Mag. Andreas Strobl
am 27. November 2017
in Fremdenrecht, Rechts-News

Jahrelanges Warten – das ist die weit verbreitete Erfahrung, von der Staatsbürgerschaftswerber immer wieder erzählen.

Sondiert man Medienberichte, so bestätigt sich dies:

http://wien.orf.at/news/stories/2710597/

Jene, die jedoch berichten können, innerhalb der vorgesehenen Frist von sechs Monaten die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen zu haben, wie in dem Artikel erwähnt, finden sich jedoch in der Praxis kaum. Viel eher jene, die seit Jahren auf die Verleihung warten.

Warum die Verfahren so lange dauern ist unklar. Wer, als Rechtsanwalt für seinen Klienten, ein solches Verfahren betreut hat, wundert sich über Vieles: allem Voran die Intransparenz. Es ist schlicht nicht zu erfahren, was, wie und durch wen gerade überprüft wird. Daher ist es dem Staatsbürgerschaftswerber auch nicht möglich, der Behörde zu Hilfe zu kommen, indem weitere Unterlagen vorgelegt oder Nachweise erbracht werden.

Auch das konkrete, interne Verfahren bleibt intransparent. Jedenfalls wird nach einer Prüfung des gesamten Aktes mit all seinen Unterlagen und den übermittelten Ermittlungsergebnissen durch unbenannt und unbekannt gebliebene Behörden, eine vorerst abschließende Beurteilung vorgenommen. Danach wird der Akt nochmals, vom wem erfährt man nicht, überprüft. Danach soll die endgültige Entscheidung fallen, die in Form eines Bescheides nach außen treten muss.

Im konkreten Fall wurde ein mustergültiger Antrag persönlich gestellt, mit dem, im Beisein des Rechtsanwaltes, sämtliche geforderte Unterlagen im Original und in Kopie abgegeben bzw dem Beamten vorgezeigt wurden. Der Beamte hatte dazu eine Liste, auf der er jedes in Augenschein genommene Dokument abstrich. Am Ende dieses Termines forderte der Beamte die Vorlage von drei weiteren Unterlagen, deren Vorlage bisher nicht bekannt war. Diese drei Dokumente wurden innerhalb weniger Werktage vorgelegt.

Daher hätte nun der Prüfvorgang für sämtliche, mittels der Dokumente, nachgewiesenen Umstände bzw auch die Überprüfung der Richtigkeit der Dokumente begonnen werden können.

Nachdem mehrere Monate keine Benachrichtigung zu einem allfälligen Ermittlungsstand oder zur bisherigen Prüfung erfolgte, wurde bei der Behörde urgiert. Mit äußerst unbefriedigender Antwort: Die Ermittlungen würden laufen, die Behörden würden dafür noch Zeit benötigen.

Nun gut. Das war eine Information – mehr jedoch auch nicht. Überprüfbar für den Staatsbürgerschaftswerber oder gar so, dass er selbst aktiv werden hätte können, war diese nicht. Also wurde zugewartet und nach einiger Zeit nochmals angefragt. Die Antwort war dieselbe. Telefonate brachten kein Ergebnis. Im Gegenteil: Ursprünglich zuständige Beamte waren in der Zwischenzeit nicht mehr bei dieser Behörde. Andere waren nicht erreichbar. Eine telefonische Auskunft ist so rar wie Schneefall im Sommer.

Daher wurde nach einiger Zeit abermals angefragt. Das Ergebnis diesmal war verblüffend – und ärgerlich: Eine Information einer Behörde aus der BRD stünde noch aus. Die bundesdeutsche Behörde hingegen weist auf ihrer Homepage eine Wartezeit für die gewünschte Information, ein deutscher Strafregisterauszug, ein bis zwei Wochen aus. Die Frage, warum die österreichische Behörde, die über die Verleihung der Staatsbürgerschaft entscheidet, mehrere Monate benötigt um an die bundesdeutsche Behörde mit dieser simplen Anfrage heranzutreten, bleib im Dunkeln.

Als dies nun urgiert wurde und der Staatsbürgerschaftswerber angekündigt hatte, selbst in die BRD zu reisen um sich eine Strafregisterauskunft des bundesdeutschen Innenministeriums zu besorgen, wurde plötzlich mitgeteilt, dass die Auskunft eingetroffen sei.

Es vergingen wieder Wochen. Das Gleiche wiederholte sich nun bei der Auskunft aus dem Strafregister des Geburtslandes des Staatsbürgerschaftswerbers. Dies schlug nun dem Fass den Boden aus: Dieses Dokument wurde im Original und in Kopie bereits sieben Monate zuvor dem Referenten übergeben und von diesem von seiner Liste gestrichen. Wie also konnte es nun plötzlich fehlen?

Nach massivem Urgieren und berechtigter, auch mitgeteilter, Empörung und dem Entschluss nun das Gericht einzuschalten, wurde ein schneller Termin zur Verleihung bekannt gegeben.

Eine Odyssee mit viel Engagement, viel aufgewendeter Zeit und nicht geringen Kosten konnte nun nach einer Wartezeit von acht Monaten zur Verleihung der Staatsbürgerschaft führen – für einen wirklich in vieler Hinsicht mustergültigen Staatsbürgerschaftswerber.

Tags: RechtsanwaltStaatsbürgerschaftStrafregisterVerleihung
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