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Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Geldfälschung – das Urteil

von Mag. Andreas Strobl
am 31. Dezember 2017
in Rechts-News, Strafrecht

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, sich daran beteiligt zu haben, dass zwei weitere Täter Geld mit dem Vorsatz nachgemacht hatten um es als echt und unverfälscht in Verkehr zu bringen, indem einer der Täter falsche 50-Euro-Banknoten selbst herstellte und dazu diese zunächst digital auf seinem MacBook entwarf, die Fälschungen auf Papier druckte, sie zurechtschnitt, jeweils mit Hologrammen versah und lilafarbenes Pigment auf sie streute und dadurch zumindest 205 Stück, jedoch eine darüberhinausgehend unbekannte Menge hergestellt hatte.

Weiter falsche 50-Euro-Banknoten selbst herstellten und dazu zunächst beide digitale 50-Euro-Banknoten am MacBook entwarfen, diese dann auf Papier druckten, wobei ein Täter jeweils die Fälschungsvorgänge organisierte und beaufsichtigte, für das Anwerben von Käufern im Darknet und für den Vertrieb sorgte, und der zweite Täter jeweils die ausgedruckten Banknoten zurechtschnitt, das Hologramm auf die 50-Euro-Banknoten klebte, das Wasserzeichen auf die Banknoten stempelte und lila Pigment auf die Banknoten mit einem Pinsel auftrug, beide dann gemeinsam die Banknoten verpackten sowie Adressenaufkleber auf die Brief- bzw Postsendungen klebten und der Angeklagte, der dritte Täter, anwiesen, diese per DHL als Paket- oder Postsendungen an eine Vielzahl von unbekannten Abnehmern zu versenden, und zwar in zumindest einem Angriff 82 Stück, in zumindest einem Angriff 5 Stück, in einer Vielzahl von Angriffen zumindest 336 Stück, die an europäische Staaten außerhalb von Österreich versendet wurden und in einer Vielzahl von Angriffen eine unbekannte Menge.

Der Angeklagte soll in Wien bis zu seiner Festnahme dadurch, dass er den beiden Tätern Räumlichkeiten seiner Wohnung als Fälscherwerkstatt für die Durchführung der von den beiden Tätern oben genannten strafbaren Handlungen zur Verfügung gestellt haben, den beiden bei der Übersiedlung der Fälschungsbehelfe und der Einrichtung der „Fälscherwerkstatt“ geholfen haben, mit beiden übereingekommen sein, dass er beim Verpacken der falschen 50-Euro-Banknoten mithelfen werde und die von ihnen hergestellten falschen 50-Euro-Banknoten als Post- und Paketsendungen bei Poststationen aufgeben werde, zur Ausführung der oben angeführten strafbaren Handlungen der beiden Täter beitragen werde.

Zuständig war ein Schöffengericht. Den Angeklagten drohten bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Der Angeklagte konnte bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens als er sich in Untersuchungshaft befand, aus dieser geholt werden und befand sich seit damals auf freiem Fuß. Siehe dazu hier:

https://www.rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2017/verbreitung-von-falschgeld-untersuchungshaft-aufgehoben-anwalt-strafverteidiger/

Durch adäquates Auftreten im Zuge des Prozesses und der Hauptverhandlung konnte für den Angeklagten rasch ein mildes, aber den sämtlichen Tatumständen angemessenes, Urteil gefällt werden:

Der Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe im Ausmaß von 21 Monaten, wobei ihm jedoch 19 bedingt nachgesehen wurden.

Da er sich bereits zwei Monate in Untersuchungshaft befand, kann der Angeklagte auf freiem Fuß bleiben.

Die anderen Angeklagten erhielten zwischen 33 und 27 Monaten Gefängnis. Näheres dazu hier:
http://wien.orf.at/news/stories/2881465/

 

Tags: 50-Euro-BanknotenBandeFalschgeldGeldfälschungRechtsanwalt
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