• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

5 Kilo Cannabis überlassen sowie Besitz von LSD-Trips – Freispruch

by Mag. Andreas Strobl
30. März 2018
in Rechts-News, Strafrecht

Der Angeklagte soll mit zwei weiteren Tätern als Mittäter im Rahmen einer kriminellen Vereinigung zumindest 5.280 Gramm Cannabiskraut verkauft haben, wobei sie die Grenzmenge, aufgrund der Reinsubstanz THCA und Delta-9-THC, um mehr als das 15-fache überschritten hatten.

Dazu soll er 267 LSD-Trips mit dem Vorsatz besessen haben, dass es in Verkehr gesetzt werde.

Weiter soll er Cannabis in durchschnittlicher Straßenqualität zum Eigengebrauch erworben und besessen haben.

Dem Angeklagten hatten dafür ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe gedroht.

Der Angeklagte hatte als Beschuldigter unmittelbar nach seiner Festnahme und nach erfolgter Hausdurchsuchung richtig reagiert und sofort seinen Rechtsanwalt und Strafverteidiger kontaktiert und in weiterer Folge keine Aussage zu den Vorwürfen gemacht.

https://rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/wann-wird-ein-strafverfahren-eingestellt-wie-ratsam-ist-die-vertretung-durch-einen-strafverteidiger/

In vielen Fällen ist ein solches Verhalten, nicht auszusagen, dringend anzuraten. Nach einem Befund zu sämtlichen Vorwürfen und Auswertung sämtlicher Ermittlungsergebnisse wurde mit dem Angeklagten seine Verteidigungsstrategie festgelegt. Der Angeklagte hatte von Beginn an seine Unschuld beteuert.

Daher wurden Beweisanträge gestellt, die zur Folge hatten, dass mehrere, von der Staatsanwaltschaft nicht beantragte Zeugen in der Hauptverhandlung gehört wurden.

Auch zwei von der Staatsanwaltschaft beantragte Zeugen, die die Schuld der Angeklagten beweisen hätten sollen, wurden vom Schöffengericht gehört.

Insgesamt fußte die Anklage bloß auf der Aussage eines einzigen Zeugen, der die Angeklagten massiv belastet hatte. Die Sicherstellung von Suchtgift in der Wohnung des Angeklagten war ein weiteres Indiz, jedoch objektiv unzureichend, da Suchtmittel zum Eigenkonsum erworben wurden.

Hinsichtlich der LSD-Trips konnte keine Substanz festgestellt werden, die der Suchtgift-Verordnung oder der Psychotropen-Verordnung entspricht.

Letztlich wurde ach dahingehend ein Fehler begangen, da von einer offensichtlich für den Eigenkonsum zugekauften Menge der Reinheitsgrad bestimmt und auf die behauptete Menge, die gehandelt worden sein soll, hochgerechnet wurde.

In der Hauptverhandlung konnte der verstärkte Schöffensenat, bestehend aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen (Laienrichtern), überzeugt werden, dass der einzige Belastungszeuge nicht glaubwürdig ist, sondern versucht, jede Schuld auf die Angeklagten abzuwälzen, der Angeklagte hingegen glaubwürdig ist und bloß ein Suchtmittelkonsument, nicht jedoch ein Suchtmittel-Händler ist.

Daher war sich der Schöffensenat sehr schnell einig und wurde ein Freispruch gefällt.

 

Tags: BeweisantragCannabisLSDSchöffengerichtStrafverteidiger
Previous Post

Vorbereitung von Suchtgifthandel – Freispruch

Next Post

Freispruch – Brandstiftung, „Versicherungs“-Betrug, Erpressung, gefährliche Drohung und Nötigung – der Fall der „Pizzeria-Explosion“

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl