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Mag. Andreas Strobl
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Freispruch – Brandstiftung, „Versicherungs“-Betrug, Erpressung, gefährliche Drohung und Nötigung – der Fall der „Pizzeria-Explosion“

von Mag. Andreas Strobl
am 29. April 2018
in Rechts-News, Strafrecht

http://www.heute.at/oesterreich/niederoesterreich/story/-Pizza-Bomber–wegen-Brandstiftung-vor-Gericht-44657172

https://www.facebook.com/andreas.strobl.102/posts/2139076626320753?notif_id=1524984797042622&notif_t=feedback_reaction_generic&ref=notif

Zehn Angeklagten wurde vorgeworfen

– im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter in Hollabrunn an einer fremden Sache, nämlich einer Pizzeria und dem angrenzenden Fahrradgeschäft eine Feuersbrunst verursacht zu haben, indem die Angeklagten Benzin im hinteren Bereich der Pizzeria aufbrachten dieses anschließend durch ein Loch in der Gebäudefront zündeten, woraufhin es zu einer massiven Explosion kam, wodurch die Auslagenscheiben beider Geschäftslokale aus der Verankerung gerissen wurden, die beiden Geschäftslokale komplett ausbrannten, die umliegenden Gebäude und Fahrzeuge durch die Wucht der Explosion sowie Glassplitter beschädigt wurden und die in den darüberliegenden Wohnungen anwesenden Bewohner eine Rauchgasvergiftung erlitten;

– gegen Bezahlung das Geschäftslokal anzuzünden, um die Versicherungsleistung zu lukrieren;

– die Mobiltelefone der Täter verwahrten, während drei Täter die unmittelbaren Täter in einem weiteren Fahrzeug zum Tatort begleiteten, auf Abruf bereitstanden und nach der Tat umgehend nach Wien zurückkehrten, um für einen durch die Tat verletzten Täter Hilfe zu leisten;

– versucht Verfügungsberechtigte der Versicherung durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung zu verleiten, und zwar durch die sinngemäßen wahrheitswidrigen Angaben, der angeführte Brand in dem Geschäftslokal sei ohne Zutun entstanden, sodass ein Versicherungsfall vorliege, zur Auszahlung einer Versicherungsleistung in Höhe von ca 190.000 Euro, die diese am Vermögen schädigen sollte;

– sechs Angeklagte und eine bislang unbekannte Person im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter zwei Personen mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten durch das Verhalten der Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, durch gefährliche Drohung mit zumindest einer Verletzung am Körper und mit einer auffallenden Verunstaltung zu einer Handlung, nämlich zur Übergabe von insgesamt ca 150.000 Euro zu nötigen versucht, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigen sollte, indem drei Angeklagte 150.000 Euro für die Brandstiftung am forderten und androhten, wenn der Bedrohte nicht am nächsten Tag mit dem Lokalbetreiber zu einem Treffen nach Wien komme, würden sie ihnen etwas antun, wobei sie ihm Videos auf einem Mobiltelefon zeigten, in denen Leuten die Finger mit einem Zwicker abgetrennt wurden, und meinten, mit ihnen würde das selbe passieren, während vier Angeklagte und eine bislang unbekannte Person mit Schusswaffen bewaffnet das Treffen überwachten;

– drei Angeklagte im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter wiederholt vom Lokalbetreiber, teilweise über weitere Personen, mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, durch gefährliche Drohung mit dem Tod und einer Verletzung an der Ehre zu einer Handlung, nämlich zur Übergabe von insgesamt ca 150.000 Euro zu nötigen versucht, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigen sollte, indem sie von ihm 150.000 Euro für die Brandstiftung forderten, ihn mit einem Messer bewaffnet drohten, dass sie ihn und seine Familie töten würden, und auch wenn er zur Polizei gehen würde und sie eingesperrt werden würden, wäre er nicht in Sicherheit, da dann andere Tschetschenen vorbeikommen würden, um ihn und seine Familie zu töten, sowie ihm weiters androhten, zur Polizei zu gehen, und Anzeige wegen der Bestimmung zur Brandstiftung zu erstatten, wobei sie die Tat gegen dieselbe Person längere Zeit hindurch fortsetzten.

Der Prozess wurde in einer elf-tägigen Hauptverhandlung abgewickelt. Dutzende Zeugen wurden vernommen. Kriminalbeamte aus verschiedenen Einheiten kamen zu Wort und präsentierten zum Teil Video-Projektionen über Bewegungsprofile, die mittels Rufdatenerfassung und der Verarbeitung von 190.000 Daten-Einheiten zusammengestellt wurden. Selbst der damalige Innenminister hatte in einer groß angelegten Pressekonferenz über den Fall berichtet: http://wien.orf.at/news/stories/2862301/

http://www.krone.at/585218

Nach der Hauptverhandlung blieb übrig: Ein Lokalbetreiber, der gemeinsam mit Freunden Personen organisiert hatte, die in der Pizzeria ein Feuer legten um eine Versicherungsleistung zu lukrieren.

Ein dilettantisch gelegtes Feuer, das beinahe einem der Brandstifter das Leben kostete. Ein paar Freunde der Brandstifter, die den „Werklohn“ für die Brandstiftung und eine Entschädigung für die Verletzungen ihres Freundes forderten, da der Verdacht bestand, dass bereits vom Lokalbetreiber vor der Brandstiftung Brandbeschleuniger angebracht worden sein könnten, da aus dem geplanten Feuer eine Explosion wurde. Dazu kam es zu mehreren Treffen, bei denen darüber gesprochen wurde.

Daher gab es für sechs Angeklagte Verurteilungen wegen Brandstiftung und versuchten „Versicherungs“-Betrug, für einen Angeklagten eine Verurteilung wegen Nötigung, für einen wegen eines Urkundendeliktes und für zwei Angeklagte Freisprüche.

Im gesamten Komplex dieser „Schutzgeld-Mafia“, die die Pizzeria zur Explosion gebracht haben und von verschiedenen Personen Schutzgeld erpresst haben soll, war dies bereits für den zweiten Mandanten ein Freispruch:

https://www.rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2018/freispruch-organisierte-schutzgelderpressung-verteidiger-anwalt/

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=2106942389534177&set=p.2106942389534177&type=3&theater

https://derstandard.at/2000068887358/Erpressungsprozess-Acht-Tschetschenen-und-Codewort-Marmelade

Tags: BrandanschlagErpressungFreispruchMafiaSchutzgeld-Mafia
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Mag. Andreas Strobl

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