• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Raub und Nötigung: 9 statt bis zu 120 Monaten Freiheitsstrafe – zur Gänze bedingt

by Mag. Andreas Strobl
26. Mai 2018
in Rechts-News, Strafrecht

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen in gemeinsamer Planung und Vorgangsweise mit einem Mittäter Jugendliche ausgesucht zu haben, die man nach dem Ansprechen und Angsteinflößen wegen Geld berauben sollte.

Anschließend sollen sie die Opfer genötigt haben, nicht zur Polizei zu gehen, widrigenfalls sie zusammengeschlagen werden würden.

Da sich jedoch die Jugendlichen an die Polizei gewandt hatten, wurde dahingehend eine versuchte Nötigung angeklagt.

Die Vorwürfe wurden vor einem Schöffengericht zur Anklage gebracht, da der Strafrahmen bis zu zehn Jahre betrug.

In der Hauptverhandlung wurden beide Angeklagte und beide Opfer vernommen. Das Schöffengericht kam zum Schluss, dass beide Angeklagte übereingekommen waren, den Jugendlichen Geld wegzunehmen. Dazu hatten sie die Jugendlichen eingeschüchtert, indem sie diesen eine Herkunft mitgeteilt hatten, die grundsätzlich bereits auf ein erhöhtes Gewalt- und Kriminalitätspotential schließen ließ. Dazu hatten sie auch gefordert, Einblick in die Mobiltelefone der Jugendlichen zu erhalten, wodurch sie deren Dominanz und Überlegenheit noch ausführlicher zum Ausdruck bringen wollten.

Letztlich hatten beide Angeklagte separat voneinander je einem Jugendlichen einen geringen geldbetrag abgenommen bzw sich übergeben lassen.

Danach sollen wieder alle vier Personen gemeinsam zusammengestanden sein, wobei den Jugendlichen Schläge bis hin zu schwerer Körperverletzung angedroht wurden, sollten sie sich an die Polizei wenden.

Zu diesen Feststellungen war das Gericht gelangt, da die Jugendlichen im Wesentlichen glaubhaft waren, wobei zu berücksichtigen war, dass die Tat einige Monate zurück lag und chronologisch daher kleine Diskrepanzen bestanden.

Da daher deren Aussagen nicht zu erschüttern waren, konnte in erster Linie bloß versucht werden, möglichst viele Milderungsgründe und eine positive Zukunftsprognose glaubhaft zu machen.

Dahingehend wurde der Schaden gutgemacht und konnte darauf hingewiesen werden, dass ein hartes Urteil mit weitreichenden Folgen in Anbetracht der näheren Tat- und Lebensumstände zu unverhältnismäßigen Folgen führen würde.

Dem konnte das Gericht folgen, da es annahm, dass der Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Wertes begangen wurde und die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hatte, weshalb der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt wurde, deren Vollzug jedoch zur Gänze, auf eine Probezeit von drei Jahren, nachgesehen wurde.

Tags: Milderungsgründepositive ZukunftsprognoseProbezeitStrafnachsicht
Previous Post

Frei- und Schuldspruch für Überlassen von 4 kg Cannabiskraut

Next Post

Gewerbsmäßiger Diebstahl, Urkundenunterdrückung und Gebrauch eines fremden Ausweises

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl