• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Verschobener Nasenbeinbruch: Schwere Körperverletzung – 12 Monate bedingt

von Mag. Andreas Strobl
am 27. Juli 2018
in Rechts-News, Strafrecht

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen jemanden am Körper verletzt zu haben und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Körperverletzung, nämlich eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung sowie eine an sich schwere Verletzung, des Genannten herbeigeführt, indem er ihm einen Kopfstoß und mehrere Schläge versetzte sowie auf ihn eintrat, wodurch der Genannte einen verschobenen Bruch des Nasenbeins mit Abschürfungen der Nase und Abschürfungen im Bereich der rechten Gesichtshälfte erlitt.

Der Angeklagte soll dadurch das Verbrechen der schweren Körperverletzung begangen haben und mit von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen sein.

In diesem Verfahren wurden neben dem Angeklagten und dem Opfer noch zwei weitere Zeugen vernommen. Die Aussagen waren höchst unterschiedlich.

Letztlich war für das Gericht bloß die Glaubwürdigkeit der Vernommenen zu würdigen.

Dahingehend kam das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung zum Schluss, dass das Opfer umfassend die Wahrheit gesagt habe – auch wenn es sprachliche Schwierigkeiten gab.

Dem Angeklagten wurde deshalb nicht geglaubt, da er bei der Polizei im Wesentlichen die Tat bestritt und sich sonst an nichts erinnern konnte, während er in der Hauptverhandlung doch wieder mehr Erinnerung hatte. Die Aussage vor der Polizei „Ich kann mich an nichts erinnern“ ist die schlechteste Aussage überhaupt, die ein Beschuldigter zu seiner Verteidigung machen kann. Es ist daher grundsätzlich immer anzuraten, sich von einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen vertreten zu lassen. Näheres siehe schon hier:

https://www.rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/sehr-mildes-urteil-bei-einbruchsdiebstahl-sinnhaftigkeit-einer-vertretung-durch-rechtsanwalt-und-verteidiger-in-strafsachen/

https://www.rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/wann-wird-ein-strafverfahren-eingestellt-wie-ratsam-ist-die-vertretung-durch-einen-strafverteidiger/

Der Angeklagte wurde daher zu zwölf Monaten bedingt verurteilt.

Tags: HauptverhandlungKopfstoßNasenbeinbruchPolizeiProzessSchwere Körperverletzung
Vorheriger Beitrag

Widerstand gegen die Staatsgewalt - Diversion

Nächster Beitrag

Schwere Körperverletzung und gefährliche Drohung – 12 Monate bedingt und Freispruch

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}