Der Beschuldigte stand im Verdacht, eine Aufenthaltsehe eingegangen und durch diese einen Aufenthaltstitel erschlichen zu haben, da er mit einer um fast 25 Jahre älteren Frau verheiratet ist.
Aus diesem Grund wurden Ermittlungen samt Hausbegehung und Befragungen von Nachbarn durchgeführt sowie die Eheleute einvernommen und von ihnen Nachweise einer tatsächlich bestehenden Ehe eingefordert.
Dazu kam, dass es Indizien gab, die Eheleute würden nicht mehr zusammen wohnen.
Zu solchen Verfahren kommt es, weil zB Nachbarn oder Bekannte eine Anzeige erstatten oder weil die Bezirksverwaltungsbehörde im Zuge von Antragstellungen auf Erst- oder Folgeanträge einen Verdacht schöpft und den Akt zu weiteren Erhebungen an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl übermittelt. Die „operativen“ Ermittlungen, wie ZB Hausbegehungen, werden von Angehörige der Fremdenpolizei durchgeführt.
Auch besteht die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaften Ermittlungen wegen des Eingehens einer Aufenthaltsehe führen, da eine Scheinehe nicht nur verwaltungsrechtlich relevant sondern auch gerichtlich strafbar ist.
Im konkreten Fall bestand der Verdacht aufgrund des großen Altersunterschiedes und in weiterer Folge auch aufgrund der „Optik“ der Betroffenen.
Da Menschen jedoch individuell sind und die Vorstellungen von Liebe, gemeinsamem Leben und auch von der Ausgestaltung einer Ehe, der Lebensweise und auch hinsichtlich allfälliger ehelich sexueller Treue höchst unterschiedlich sind und eine Verallgemeinerung als auch eine „Normehe“ untunlich sind, war im konkreten Fall das Ermittlungsverfahren, das vom BFA geführt wurde, einzustellen.