Dieser Fall wurde auch in der Kronenzeitung vom 17.04.2019 berichtet:
Die beiden Angeklagten sollen im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit weiteren unbekannten Tätern als Mittäter den X durch Versetzen von Schlägen und Tritten am Körper verletzt haben, wodurch dieser Rissquetschwunden in der linken Scheitelregion und am Kinn, eine Gehirnerschütterung, eine Nackenzerrung, Prellungen im Gesicht, in der Nackengegend und in der linken Becken-Bauchregion erlitt.
Der erste Angeklagte soll bereits im Jahr 2016 den Y gefährlich, mit zumindest einer Verletzung am Körper, bedroht haben, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, indem er mit einer Schere in der Hand sinngemäß äußerte „Ich stech dich ab!“.
Wie bereits dem Zeitungsartikel zu entnehmen ist, lag diesen behaupteten Vorfällen folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Erstangeklagte hatte vor Jahren Mietverträge über mehrere Räumlichkeiten in einem Zinshaus geschlossen, die ihm beinahe die Stellung eines Eigentümers gaben, da ihm umfassende Weitergaberechte seiner Mietrechte eingeräumt wurden.
Nach einem Zerwürfnis mit dem für das Zinshaus Verantwortlichen und Spannungen zu anderen Mietern kam es zu einem bemerkenswerten Vorgang:
Der 1.-Angeklagte soll gemeinsam mit bis zu fünf Bauarbeitern einen Mieter mit Stöcken, Fäusten und Fußtritten attackiert und dadurch schwer verletzt haben. Danach sollen gegenseitig Drohungen unter Familienangehörigen etc stattgefunden haben.
Bei der Vernehmung des vermeintlichen Opfers vor der Polizei wurden Zeugen genannt und Sachverhalte, die viele Jahre zurücklagen, thematisiert und auch dahingehend Zeugen bzw Opfer genannt.
Da diese, aus der Sicht der Angeklagten, damals Beschuldigten, Sachverhalte sehr dubios waren, wurde von beiden unter Anleitung eines auf Strafrecht spezialisierten Anwalt bzw Strafverteidiger die Aussagen verweigert. Jedoch wurden im weiteren Ermittlungsverfahren eine Vielzahl an Beweisanträgen gestellt.
Diese Taktik musste auch deshalb gewählt werden, da parallel zu dem Strafverfahren ein Zivilverfahren auf Räumung stattfand. Für den 1.-Angeklagten war die gesamte Situation besonders wirtschaftlich prekär, da bereits enorme Summen in das Projekt investiert wurden, die bei Prozessverlust verloren gewesen wären.
Unter diesen Voraussetzungen war das Engagement eines Rechtsanwaltes sowohl im Zivil- als auch im Strafverfahren dringend anzuraten.
In der Hauptverhandlung hatte der Hauptbelastungszeuge das Opfer der Körperverletzung überraschend von seinem Recht die Aussage zu verweigern um sich nicht selbst zu belasten Gebrauch gemacht.
Das zweite Opfer, jenes der gefährlichen Drohung, erzählte hingegen fast drei Jahre nach dem angeblichen Vorfall zusätzlich zu dem bei seiner Vernehmung vor der Polizei im Herbst 2018 Gesagten noch weitere Neuigkeiten, die so markant waren, dass man sie eigentlich nicht vergessen konnte: Zb er wäre vom 1.-Angeklagten im Zuge des damaligen Streites in die Lippe gebissen worden.
Da dieser Umstand sowie einige andere dermaßen absurd waren, wurde der 1.-Angeklagte von diesem Vorwurf sowie der 1.- und der 2.-Angeklagte von dem Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.