Der Fall hatte mediales Aufsehen erregt, sogar im Radio wurde darüber berichtet:
Eine offenbar schwer betrunkene Autofahrerin fuhr in „Schlangenlinien“, sodass ein anderer Verkehrsteilnehmer die Polizei alarmierte und die Verfolgung aufnahm. Die Polizei errichtete eine Straßensperre und hielt die Betrunkene vorübergehend auf. Als diese realisierte, dass ihr wohl Konsequenzen drohen werden, gab sie Vollgas und raste davon. Eine Polizistin konnte sich gerade noch mit einem Sprung zur Seite davor retten zumindest angefahren zu werden.
Einige Kilometer später wurde eine weitere Straßensperre errichtet und konnte die Betrunkene angehalten werden. Nach dem Aussteigen aus dem Auto, wozu es mehrerer eindringlicher Aufforderungen bedurfte, soll die Betrunkene wild herumgefuchtelt haben, weshalb sie mittels Armstreckhebel zu Boden gebracht wurde.
Die Betrunken bzw Beschuldigte hatte dadurch Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen. Den Führerschein war sie ebenfalls los.
Wie bereits oft erwähnt, setzt die optimale Verteidigung in Strafsachen die umgehende Konsultation eines auf Strafrecht spezialisierten Anwaltes oder Verteidigers in Strafsachen voraus. Dazu siehe hier:https://rechtsanwalt-strobl.at/fachgebiete/strafrecht/ und https://rechtsanwalt-strobl.at/fachgebiete/strafrecht/wann-ist-es-sinnvoll-einen-rechtsanwalt-fuer-strafrecht-oder-verteidiger-in-strafsachen-beizuziehen/
Im konkreten Fall umfasste dieses Einschreiten eine umfassende Beratung zu sämtlichen Aspekten der Tat und deren rechtlichen Folgen sowie Aussagetaktisches.
Wie so oft in der Strafverteidigung zu erleben, lagen auch im konkreten Fall die Schilderungen des Sachverhaltes durch die Betrunkene und die Aussagen der Polizisten als Zeugen und des unbeteiligten Zeugen, der ja keinen Vorteil oder Nachteil in seiner Aussage hatte und dem man daher seine Aussage glauben konnte, diametral gegensätzlich auseinander.
Der Beschuldigten konnte man zu Gute halten, dass sie aufgrund des übermäßigen Alkoholkonsums wohl keine Erinnerung mehr hat. Dennoch musste der Beschuldigten immer wieder nahegelegt werden, die Aussagen der Polizisten und des Zeugen zu respektieren und zu akzeptieren, was letztlich auch in einer Verantwortungsübernahme für die Taten durch die Beschuldigte gipfelte.
Auch die Beschuldigungen gegenüber einem Polizisten, er hätte selbst eine Straftat begangen, wurden zurückgenommen.
Daher konnte letztlich durch Abwägung aller Umstände wie zB einem ungetrübten Vorleben der Beschuldigten, ihrer Einsicht zu ihrem Fehlverhalten, dem Umstand, dass es zu keinem Schaden gekommen war etc mit einer Diversion vorgegangen werden, wodurch die Beschuldigte weiterhin unbescholten, also nicht vorbestraft, ist.