15 Monate Haft bei sechs Vorstrafen, davon fünf einschlägigen.
Der Angeklagte war kein unbeschriebenes Blatt: Er war bereits sechsmal vorbestraft wegen Sachbeschädigung, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Verleumdung, gefährlicher Drohung, Urkundenunterdrückung etc.
Im konkreten Fall hatte er zuviel Alkohol getrunken und war mit mehreren Personen in Streit geraten und hatte diese teilweise belästigt.
Polizeibeamten war der Angeklagte aufgefallen, weshalb sie eine Kontrolle durchführten, die durch Beschimpfungen und aggressives verhalten des Angeklagten schnell eskalierte, sodass letztlich mehrere Funkstreifen eingesetzt werden mussten.
Der Angeklagte wurde letztlich in einen Arrestantenwagen verbracht und hatte dabei jedoch heftigen Widerstand geleistet, indem er auf die Polizisten trat.
Im Arrest angekommen setzte er sein verhalten nach Abnahme der Handfesseln fort und verletzte dabei einen Polizisten.
Nun drohten dem Angeklagten insgesamt bis zu 54 Monate Freiheitsstrafe.
Das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft ließ sich letztlich davon überzeugen, dass eine milde Strafe ausreichen werde um dem Angeklagten zum wiederholten Male sein delinquentes Verhalten vor Augen zu führen und ihm eine nachhaltige Besserung nahe zu legen, weshalb der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt wurde.